Fall 1: Private Kontrolle
Entsorgungskonzept durch Fachperson, Prüfung durch Private Kontrolle
Wird eine Baute oder Anlage mit Baujahr vor 1990 abgebrochen oder wird eine solche mit einer Bausumme grösser als 200 000 Franken umgebaut, so unterliegt die Prüfung des Bauvorhabens im Bereich Entsorgung der Bauabfälle aus Rück- und Umbau der privaten Kontrolle. Der Bauherr muss von einer Fachperson eine Schadstoffuntersuchung und ein Entsorgungskonzept erarbeiten lassen.
Das Entsorgungskonzept gibt Auskunft über:
- die Resultate der Schadstoffuntersuchung,
- macht Vorgaben für die Entfernung allfälliger Schadstoffe und
- enthält Vorgaben für die Entsorgung der anfallenden Bauabfälle.
Anschliessend ist es Aufgabe der befugten Fachperson der privaten Kontrolle Rück- und Umbau, das Entsorgungskonzept und die zugrundeliegende Schadstoffuntersuchung zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung muss auf dem Prüfbericht Rück- und Umbau festgehalten und vom Bauherrn und von der befugten Fachperson Rück- und Umbau unterschriftlich bestätigt werden. Der Prüfbericht (inkl. Schadstoffuntersuchung und Entsorgungskonzept) ist zusammen mit den übrigen Baugesuchsunterlagen über das Online-Formular dem Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) einzureichen.
Anforderungen an befugte Fachpersonen
Die Anforderungen an befugte Fachpersonen sind im «Handbuch zur privaten Kontrolle im Fachbereich Rück- und Umbau im Kanton Zürich» erläutert.
Erforderliche Dokumente
Unterlagen zur Auflagenbereinigung online einreichen
Unterlagen zur Auflagenbereinigung können Sie auch online einreichen. Einfach Formular ausfüllen und Unterlagen hochladen. Die/der zuständige Projektleitende der UGZ-Fachstelle wird sich innerhalb von 10 Werktagen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Schadstoffsanierung
Wo im Umbauperimeter Gebäudeschadstoffe oder entsprechende Verdachtsstellen ausgewiesen werden, sind diese vor Baubeginn zu sanieren. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die entsprechende Schadstoffsanierung gemäss dem beim Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) eingereichten Sanierungskonzept vollständig durchgeführt wurde. Als Nachweis gilt die Sanierungsbestätigung des Sanierers (z. B. mittels der UGZ-Zonentabelle oder Vermerke im Belastungsplan).
- Nach erfolgter Sanierung und vor Bauabnahme: Prüfbericht Entsorgungsnachweis Rück- und Umbauten