Energieplanung
Die kommunale Energieplanung ist eine wichtige Grundlage, um die klima- und energiepolitischen Ziele der Stadt Zürich im Gebäudebereich zu erreichen. Dafür
- schätzt sie den künftigen Energiebedarf ab,
- legt die Nutzung der erneuerbaren Energien und Abwärme fest und
- bezeichnet die hierfür notwendigen Massnahmen.
Planung der Wärme- und Kälteversorgung der Stadt Zürich
Die sichere, wirtschaftliche und fossilfreie Versorgung der Stadt Zürich mit Wärme und teilweise Kälte konzipiert die Energieplanung. Dafür müssen die geeigneten Energieträger gefunden und deren Nutzung koordiniert werden, um einen raschen Ersatz fossiler Heizungen zu ermöglichen. Für Gebiete, in denen eine individuelle Wärmeerzeugung vieler Liegenschaften schwierig oder nicht machbar ist, übernimmt die Energieplanung die Planung und räumliche Koordination einer leitungsgebundenen Versorgung mit thermischen Netzen.
Grundlagen & weiterführende Dokumente
Konzept Energieversorgung 2050
Das Konzept "Energieversorgung 2050" bildet die Grundlage zur Erreichung der Ziele für eine 2000-Watt-Gesellschaft. Im Jahr 2016 wurde das Konzept entwickelt und basiert auf der Modellierung der zukünftigen Entwicklung der gebäudegebundenen Wärme- und Stromnachfrage. Dabei wurden diese mit dem Angebot erneuerbarer Wärmequellen verglichen. Bei der Erstellung des Konzepts wurden die lokale Verfügbarkeit erneuerbarer Energie, die erforderlichen Energiesysteme (z. B. für leitungsgebundene Energien), die bauliche und räumliche Entwicklung sowie die Wirkung von Energieeffizienzmassnahmen berücksichtigt.
Umsetzungsplanung thermische Netze
Die Energieplanung der Stadt sieht gestützt auf die städtische Energiepolitik einen grossen Ausbau der leitungsgebundenen Energieversorgung in bestimmten Gebieten der Stadt Zürich vor. Der Umsetzungsplan ist ein operatives Instrument für den Ausbau der thermischen Netze. Der Umsetzungsplan soll sicherstellen, dass der Ausbau abgestimmt mit der Energieplanung und der Baukoordination nach einheitlichen Regeln erfolgt. Das Planwerk legt den zeitlichen Ablauf des Ausbaus fest.
Wärmeversorgungsverordnung
Die Stadt Zürich hat zum Ziel den CO₂-Ausstoss bis 2040 auf Netto-Null zu reduzieren. Die Transformation der Wärmeversorgung ist dafür von entscheidender Bedeutung. Um dieses Generationenprojekt umzusetzen, sind Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig. Der Stadtrat hat dazu erstmals eine Wärmeversorgungsverordnung (WVV) verabschiedet, welche am 8. Juni 2022 durch den Gemeinderat beschlossen wurden. Weiter hat der Stadtrat im Juni 2023 die Ausführungsbestimmungen zur WVV beschlossen (STRB 1653/2023). Sie definieren die Regeln für die Umsetzung der Transformation und die Stilllegung des Gasverteilnetzes. Am 1. Juli 2023 traten beide in Kraft.