Bei Fragen rund um die Gleichstellung der Geschlechter ist die Fachstelle für Gleichstellung zuständig. Sie berät und unterstützt Menschen, die in der Stadt Zürich wohnen oder arbeiten, ansässige Organisationen und Unternehmen sowie die Departemente und Mitarbeitenden der Stadtverwaltung.
Die Fachstelle für Gleichstellung erfüllt insbesondere folgende Aufgaben:
- Projekte und Bildungsangebote zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie intergeschlechtlichen und trans Menschen
- Vermittlung in Streitfällen zwischen Privaten sowie städtischen Angestellten und der Verwaltung (Ombudsaufgaben)
- Beratung und Sensibilisierung der Verwaltung und von Privaten
- Führung einer öffentlichen Bibliothek
Am 24. September 1989 stimmten zwei Drittel der Zürcher Stimmbevölkerung der Schaffung einer Amtsstelle für Gleichstellung zu. Ein Jahr später, am 1. Oktober 1990, nahm das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann seine Arbeit auf.
2005 forderte der Gemeinderat einen Zusammenschluss des Büros für Gleichstellung mit der verwaltungsinternen Fachstelle für Frauenfragen. Die Fusion erweiterte den Auftrag der Fachstelle mit der Aufgabe, auch in der Verwaltung Gleichstellungsziele umzusetzen.
Die Auftragserweiterung der Fachstelle um die Förderung der Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, intergeschlechtlichen und trans Menschen löste 2013 grosses Echo in der ganzen Schweiz aus. Die finanziellen und personellen Ressourcen wurden mit der Auftragserweiterung nicht aufgestockt.