Bäume sind wertvolle Lebensräume für Tiere, spenden Schatten, kühlen ihre Umgebung und prägen das Stadtbild. Gerade grosse und ältere Bäume tragen wesentlich zur Lebensqualität in der Stadt bei. Ersatz- oder Neupflanzungen brauchen Jahrzehnte, um eine ähnliche Wirkung zu entfalten.
Ziel der Gebiete für den Baumerhalt ist es daher, die wichtigsten charakteristischen Baumstrukturen der Stadt Zürich zu erhalten. Neben diesen Gebieten gibt es weitere Instrumente und Verfahren die dem Erhalt und der Entwicklung des Baumbestands dienen: Leitbilder, Baubewilligungsverfahren, Einzelbaumschutz oder Unterschutzstellungen (Inventare Gartendenkmalpflege).
Aktuell: BZO-Teilrevision «Baumerhalt» – griffige Massnahme für Stadtbäume
Der Stadtrat hat am 12. März 2025 die öffentliche Auflage einer Teilrevision der Bau- und Zonenordnung verabschiedet, welche einen stadtweiten Schutz des wertvollen Baumbestands einführt: Neu gilt eine Bewilligungspflicht zur Fällung von Bäumen ab einem Stammumfang von 100 cm. Ausgenommen davon sind einzig der Wald sowie der Strassenraum.
Die neuen Vorschriften der BZO–Teilrevision Baumerhalt sind per sofort in Baugesuchen zu berücksichtigen (negative Vorwirkung gemäss § 234 PBG).
Die BZO-Teilrevision liegt vom 26. März bis und mit 26. Mai 2025 öffentlich auf. Während der 60-tägigen Frist können Einwendungen eingereicht werden.
Wann ist ein Baum geschützt?
Ein Baum ist geschützt und darf nicht ohne Bewilligung gefällt werden, wenn er:
- auf Basis des Planungs- und Baugesetzes (Inventare, wertvolle Bestände) unter Schutz gestellt wurde.
- durch weitere Bestimmungen mit einem rechtskräftigen Stadtratsbeschluss geschützt und dies im Grundbuch eingetragen wurde.
- wenn für ihn eine Erhaltungspflicht besteht.
- ausserhalb des Waldes und des Strassenraums steht und einen Stammumfang ab 100 cm aufweist.
- in einem bisherigen Baumschutzgebiet der Bau- und Zonenordnung (BZO) steht und einen Stammumfang von mehr als 80 Zentimeter aufweist.
Fragen und Antworten zur BZO-Teilrevision «Baumerhalt»
Beratung zu geschützten Bäumen
Sie wollen wissen, ob ein bestimmter Baum unter Schutz steht? Die Mitarbeitenden der Freiraumberatung von Grün Stadt Zürich beraten Sie gerne.
Baumschutz bei Bauarbeiten
Mit ihren oberirdischen und unterirdischen Raumansprüchen sind Bäume je nach Standort den Bauaktivitäten ausgesetzt. Im Merkblatt «Baumschutz auf Baustellen» wird erklärt, worauf geachtet werden muss, damit Stadtbäume nicht beschädigt werden. Grün Stadt Zürich legt grossen Wert auf den Baumschutz und ist bei Bauvorhaben in unmittelbarer Nähe von Bäumen dringend einzubeziehen.
Baumgruben für Strassenbäume
Damit ein Baum gross und alt werden kann, braucht er Platz. Im Strassenraum sind die Böden in der Regel verdichtet, weil die Tragfähigkeit der Bauten und die Werkleitungen im Vordergrund stehen. Dies stellt für die Baumwurzeln ein undurchdringliches Hindernis dar. Der Baum sucht sich dann den geringeren Widerstand und seine Wurzeln gelangen dadurch ungewollt in die Leitungskanäle. Grün Stadt Zürich hat für die nachhaltige Entwicklung von Bäumen im Strassenraum ein Merkblatt herausgegeben. Es richtet sich an Planende und dient als Hilfsmittel für die Verbauung von Baumgruben.
Tiefbauvorhaben
Über Tiefbauvorhaben mit allfälligen Baumfällungen und Ersatzpflanzungen auf öffentlichem Grund informiert die öffentliche Planauflage des Tiefbauamts.