Die vom Stadtrat beschlossene BZO-Teilrevision «Baumerhalt» sieht vor, dass Bäume ab einem Stammumfang von 100 cm nur noch mit einer Bewilligung gefällt werden können. Die Vorschriften gelten für das gesamte Stadtgebiet, mit Ausnahme des Walds und des Strassenraums.
Damit wird der Erhalt von grossen Bäumen im Siedlungsgebiet massgeblich gestärkt. Bäume sind für das Stadtbild und die Hitzeminderung besonders bedeutend: Ersatz- und Neupflanzungen erreichen erst nach Jahrzehnten eine ähnliche Wirkung. Die BZO-Teilrevision liegt vom 26. März bis und mit 26. Mai 2025 öffentlich auf. Während dieser Frist können Einwendungen eingereicht werden. Die neue Regelung ist per sofort in Baugesuchen zu berücksichtigen (negative Vorwirkung gemäss § 234 PBG).
Die Fällung eines Baums ab Stammumfang 100 cm kann bewilligt werden, wenn mindestens eines dieser vier Kriterien erfüllt wird: Die physiologische Altersgrenze ist erreicht, ein Baum muss als Pflegemassnahme zugunsten eines wertvollen Baumbestands oder wegen Gefährdung der Sicherheit gefällt werden, oder die ordentliche Grundstücksnutzung ist übermässig erschwert. Zudem können mit der neuen Regelung Ersatzpflanzungen verlangt werden.
Bedeutung unbestritten – Baumbestand aber unter Druck
Der reiche Baumbestand Zürichs trägt entscheidend zu vielfältigen Siedlungs- und Freiräumen und damit zu einer hohen Lebensqualität bei. Zudem bieten Bäume Lebensraum und Nahrung für Tiere. Und: Die Fachplanung Hitzeminderung zeigt, dass Bäume tagsüber die grösste hitzemindernde Wirkung aller Grünelemente aufweisen.
Trotz ihrer unbestritten hohen Bedeutung geraten Zürichs Stadtbäume in den letzten Jahren unter Druck. Gründe dafür sind extreme Wetterereignisse, anspruchsvollere Standortbedingungen, eine unsachgemässe Pflege, aber auch der starke Bau- und Entwicklungsdruck. Analysen aus der Fachplanung Stadtbäume zeigen, dass die Abnahme der Kronenfläche auf Privatgrund doppelt so hoch ist wie auf öffentlichem Grund und mit einer Abnahme von durchschnittlich 2 % der Kronenfläche pro Jahr rasch voranschreitet.
Erweiterter Schutz nach kantonalen Möglichkeiten
Bereits seit der BZO-Revision 2016 existieren in der Stadt Zürich Baumschutzgebiete. Sie werden erst bei Rechtskraft der stadtweiten Regelung aufgehoben. Die aktuelle BZO-Teilrevision entspricht der Revision «klimaangepasste Siedlungsentwicklung» des Planungs- und Baugesetzes. Sie gibt den Zürcher Gemeinden neu die Möglichkeit, flächendeckende Gebiete für den Baumerhalt festzulegen.
Weitere Informationen
Anatole Fleck, Kommunikation
Amt für Städtebau
T +41 44 412 47 17
E-Mail anatole.fleck@zuerich.ch