Die Freiraumberatung ist eine Vernehmlassungsstelle im Baubewilligungsverfahren. Wir unterstützen Bauwillige beim Erarbeiten des Baugesuchs und beurteilen die Baueingaben hinsichtlich der Umgebungsgestaltung mit Spiel-, Grün- und Ruheflächen, Vorgartengebiet, Parkplatzgestaltung, der Terrainmodellierung, Dach- und Fassadenbegrünungen sowie dem Baumerhalt mit Baumschutzmassnahmen.
Das revidierte Planungs- und Baugesetz (PBG) trat am 1. Dezember 2024 in Kraft. Gleichzeitig wurde die Bauverfahrensverordnung (BVV) geändert und es werden gemäss § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV erhöhte Anforderungen an die Ausarbeitung von Umgebungsplänen beim Einreichen eines Baugesuches mit Umgebungsbezug gestellt.
Informationen zum geforderten Inhalt und Detaillierungsgrad von Umgebungsplänen finden Sie im Merkblatt «Umgebungspläne».
Wünschen Sie eine Beratung oder finanzielle Beiträge für Ihr hitzeminderndes und biodiversitätsförderndes Projekt, dann wenden Sie sich an das Förderprogramm Stadtgrün.