Die Freiraumberatung ist eine Vernehmlassungsstelle im Baubewilligungsverfahren. Wir unterstützen Bauwillige beim Erarbeiten des Baugesuchs und beurteilen die Baueingaben hinsichtlich der Umgebungsgestaltung mit Spiel-, Grün- und Ruheflächen, Vorgartengebiet, Parkplatzgestaltung, der Terrainmodellierung, Dach- und Fassadenbegrünungen sowie dem Baumerhalt mit Baumschutzmassnahmen.
Der Stadtrat hat am 12. März 2025 die öffentliche Auflage einer Teilrevision der Bau- und Zonenordnung verabschiedet, welche einen stadtweiten Schutz des wertvollen Baumbestands einführt: Neu gilt eine Bewilligungspflicht zur Fällung von Bäumen ab einem Stammumfang von 100 cm. Ausgenommen davon sind einzig der Wald sowie der Strassenraum.
Aufgrund der negativen Vorwirkung gemäss § 234 PBG gilt die Bewilligungspflicht ab sofort.
Die BZO-Teilrevision liegt vom 26. März bis und mit 26. Mai 2025 öffentlich auf. Während der 60-tägigen Frist können Einwendungen eingereicht werden.
Wünschen Sie eine Beratung oder finanzielle Beiträge für Ihr hitzeminderndes und biodiversitätsförderndes Projekt, dann wenden Sie sich an das Förderprogramm Stadtgrün.