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Gebäude

Seite im Aufbau. Es gelten nach wie vor die Signaletik-Richtlinien der Immobilien Stadt Zürich.

Das Ziel der Signaletik ist eine klare Erkennbarkeit der Gebäude sowie eine einfache und eindeutige Besuchendenführung, geprägt durch gute Lesbarkeit, auch für Personen mit Sehbehinderung. Es gelten bis auf Weiteres die Gestaltungsrichtlinien zur Signaletik für Verwaltungsbauten

Im Rahmen von anstehenden Logo-Wechseln bei Um- und Neubauten bzw. bei Neu- und Umbeschilderungen von Teilflächen wird von Fall zu Fall entschieden, ob und wo ein Ersatz sinnvoll und verhältnismässig ist. 

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