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Unterbringung Stadt Zürich / Gemeinden

Unterbringung in der Stadt Zürich

Im Rahmen der kommunalen Zuständigkeit (Art. 6 der Asylfürsorgeverordnung) ist die AOZ im Auftrag der Stadt Zürich für die Unterstützung und Unterbringung von Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen ohne Flüchtlingsstatus verantwortlich. Für die Unterbringung stehen in der Stadt Zürich diverse Liegenschaften und Einzelwohnungen, Kollektivunterkünfte sowie temporäre Wohnsiedlungen zur Verfügung. Mehr als die Hälfte der asylsuchenden Personen organisiert ihre Unterbringung auf privatem Weg.

Reguläre Unterbringung

Die AOZ ist Mieterin von diversen Liegenschaften und Einzelwohnungen in der Stadt Zürich. Nicht selten werden der AOZ Räumlichkeiten im Sinne einer befristeten Zwischennutzung vermietet.
In diesem Wohnraum sind Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene untergebracht.
Die Klient*innen müssen sich grundsätzlich ein Zimmer teilen. Ausnahmen sind möglich bei gesundheitlichen oder sozialen Gründen.

Unterbringung in städtischen Kollektivunterkünften

SKU Triemli

Wenn in kurzer Zeit Wohnraum geschaffen werden muss, werden städtische Kollektivunterkünfte (SKU) für Personen eröffnet, die neu der Stadt Zürich zugewiesen werden. Sie wohnen in der Unterkünften, bis sie in eine reguläre Unterbringung wechseln können.  Aktuell sind in der Stadt Zürich im Zusammenhang mit der Fluchtmigration aus der Ukraine sowie der aktuell hohen Zahl von Geflüchteten aus weiteren Ländern drei Kollektivunterkünfte in Betrieb. 

Temporäre Wohnsiedlungen

Da es in der Stadt Zürich in bestehenden Liegenschaften zu wenig Wohnraum für Geflüchtete gibt, wurden in den letzten Jahren temporäre Wohnsiedlungen gebaut. Die modularen Bauten können an einem anderen Ort aufgestellt werden, wenn die Areale anderweitig genutzt werden.

Unterbringung in weiteren Gemeinden

Im Rahmen der kommunalen Zuständigkeit (Art. 6 der Asylfürsorgeverordnung) sind die Gemeinden des Kantons Zürich für die Unterstützung und Unterbringung von den ihnen zugewiesenen Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen ohne Flüchtlingsstatus verantwortlich.

Die AOZ führt im Auftrag von Gemeinden Kollektivunterkünfte für die Unterbringung von Personen des Asylbereichs.

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