Leben im Ausland
Den Ruhestand im Ausland verbringen: Träumen auch Sie davon? Informieren Sie sich vorab, welche Besonderheiten beim Auswandern für Rentner*innen gelten. So, dass Sie optimal vorbereitet sind und Ihr Alltag am neuen Wohnort wirklich traumhaft wird.
Zum Angebotsverzeichnis
Suchen Sie Ansprechpersonen oder Angebote rund ums Thema Leben im Ausland? Hier finden Sie eine Übersicht.
Fragen zur Vorbereitung
Beantworten Sie frühzeitig folgende Fragen:
- Aufenthaltsbewilligung: Bringe ich die nötigen Voraussetzungen mit?
- Lebensbedingungen: Welche Wohnsituation, Gesundheitsversorgung, Kultur, Sprache, Religion und was für ein soziales Umfeld treffe ich im neuen Land an?
- Finanzen: Wie hoch werden die Lebenskosten sein und wie finanziere ich diese?
- Krankenkasse und Versicherungen: Wie bin ich weiterhin optimal versichert?
- Rechtliches: Welche Rechte und Pflichten habe ich am neuen Ort sowie als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer?
- Renten und Sozialversicherung: Verändern sich die Beträge und Ansprüche?
Aufenthaltsbewilligung
Informieren Sie sich in der Schweiz bei der entsprechenden Vertretung des Ziellandes. In der Regel ist dies eine Botschaft oder ein Konsulat. Oft sind für pensionierte Personen eine Krankenversicherung sowie finanzielle Sicherheiten nötig.
Für ausländische Staatsangehörige, welche die Schweiz verlassen: Ihre Niederlassungsbewilligung für die Schweiz erlischt bei der Abmeldung oder wenn Sie sich mehr als 6 Monate im Ausland aufhalten. Sie können ein Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung (im Kapitel Formulare) bis maximal 4 Jahre stellen. Beachten Sie, dass Sie das Gesuch rechtzeitig in schriftlicher Form beim Migrationsamt Kanton Zürich einreichen und die Antwort spätestens 6 Monate nach Ihrer Abreise ins Ausland bei Ihnen eintrifft. Andernfalls erlischt Ihre Niederlassungsbewilligung.
Renten
Beachten Sie, dass beim Umzug ins Ausland je nach Staatsbürgerschaft und Alter auch Ihre Rente beeinflusst wird. Detaillierte Informationen finden Sie in der Broschüre «Sozialversicherungen: Aufenthalt in der Schweiz und Ausreise».
Verlassen Sie als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Land und leben Sie zukünftig in einem EU/EFTA-Mitgliedsstaat, sind Sie nicht mehr der obligatorischen AHV und IV unterstellt. Bei Ländern ausserhalb der EU/EFTA können Sie unter gewissen Bedingungen einer freiwilligen Versicherung beitreten.
Weiterhin Anspruch auf eine AHV-Rente haben EU/EFTA-Staatsbürgerinnen und -Staatsbürger sowie solche eines Landes, mit welchem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.
Kein Anspruch auf eine AHV-Rente haben Staatsbürgerinnen und Staatsbürger eines Landes, mit dem die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. In einigen Fällen können die Betroffenen die Rückvergütung der AHV-Beiträge verlangen.
Sie verlieren den Anspruch auf diese Leistungen. Diese werden nur Personen gewährt, die in der Schweiz wohnhaft sind.
Waren Sie im Ausland erwerbstätig, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Rentengelder. Beachten Sie die unterschiedlichen Rentenalter und informieren Sie sich bei der SVA Zürich über das korrekte Vorgehen.
Krankenversicherung
Innerhalb der EU/EFTA sind Menschen, die eine AHV-Rente aus der Schweiz beziehen, weiterhin in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. Mit einigen Ländern besteht jedoch eine Sondervereinbarung und die Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger können sich im Wohnsitz-Land versichern. Informieren Sie sich, welche Regeln im entsprechenden EU/EFTA-Land gelten.
Ausserhalb der EU/EFTA sind Menschen, die eine AHV-Rente aus der Schweiz beziehen, im jeweiligen Wohnsitz-Land krankenversicherungspflichtig. Schweizer Krankenversicherer können den Rentenbezügerinnen und Rentenbezügern jedoch eine freiwillige Versicherung anbieten, damit der gewohnte Versicherungsschutz weiterhin besteht.