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Finanzen

Die eigene finanzielle Situation zu kennen ist hilfreich, um sich optimal auf die Zukunft einzustellen: Was benötige und erhalte ich im Alter? Je früher Sie sich diese Gedanken machen, umso besser können Sie sich vorbereiten und wenn nötig Unterstützung beantragen.

Ein Mann zeigt einer Seniorin etwas auf dem iPad

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Angebote zu Finanzen

Suchen Sie Ansprechpersonen oder Angebote rund ums Thema Finanzen? Hier finden Sie eine Übersicht. 

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Das 3-Säulen-Prinzip

In der Schweiz erhalten pensionierte Menschen in der Regel eine Rente. Diese setzt sich aus Geldern der AHV und teilweise aus der Pensionskasse und der 3. Säule zusammen, sofern in diese einbezahlt wurden. Reicht die Rente und das Vermögen nicht, um den Lebensbedarf zu decken, können Ergänzungsleistungen oder eine Hilflosenentschädigung beantragt werden. Punktuell unterstützen auch Fonds die von Armut betroffenen Menschen finanziell.

Auf den folgenden Webseiten finden Sie weitere Informationen zum Thema:

Ergänzungsleistungen

Die Höhe ist abhängig vom Einkommen und dem Vermögen. Abhängig von der Dauer, wie lange eine Person schon im Kanton und in der Stadt Zürich lebt, können auch kantonale Zuschüsse und Zusatzleistungen bezogen werden. Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben grundsätzlich Personen, 

  • die eine AHV- oder IV-Rente oder ein IV-Taggeld von mindestens 6 Monaten erhalten,
  • deren Einkommen und Vermögen zur Deckung des Lebensbedarfs nicht ausreicht und
  • die Schweizer- oder EU-Bürger*innen sind oder seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnen.

Haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen? Machen Sie jetzt die anonyme Online-Prüfung  und erhalten Sie eine erste Einschätzung.  

Die häufigsten Fragen rund um Ergänzungsleistungen beantwortet Ihnen das Sozialdepartement der Stadt Zürich. 

Hilflosenentschädigung

Wer im Alter dauerhaft auf Pflege und Betreuung angewiesen ist, kann unter gewissen Voraussetzungen eine Hilflosenentschädigung erhalten. Die Höhe ist davon abhängig, wie stark die Person auf Unterstützung angewiesen ist. 

Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben grundsätzlich Personen, die

  • eine AHV-Rente oder Ergänzungsleistungen erhalten,
  • seit mindestens 6 Monaten ununterbrochen Pflege und Betreuung benötigen und 
  • ihren Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt in der Schweiz haben. 

Weitere Informationen zur Hilflosenentschädigung erhalten Sie beim Sozialversicherungsamt Kanton Zürich. 

Weitere Leistungen des Amts für Zusatzleistungen (AZL)

Das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV (AZL) unterstützt Menschen, die AHV oder IV beziehen und wenig finanzielle Mittel haben. Die Hauptaufgabe des AZL besteht darin, einkommensschwachen Zürcher AHV- und IV-Rentner*innen eine angemessene materielle Existenz zu garantieren oder ihnen mit Zusatzleistungen die selbstständige Finanzierung ungedeckter Heimkosten zu ermöglichen.

Beiträge an Entlastungsangebote und die Akut- und Übergangspflege (BEAÜP)

Das Amt für Zusatzleistungen richtet Beträge an Personen im AHV-Alter aus, die intermediäre Entlastungsangebote oder Akut- und Übergangspflege in Anspruch nehmen. Für Personen mit Zusatzleistungen zur AHV/IV gilt: Diese Kosten sind bei ihnen über die Krankheits- und Behinderungskosten im Rahmen der Ergänzungsleistungen gedeckt.

Weitere Informationen zum BEAÜP 

Betreuungs- und Hilfsmittelzuschüsse für zuhause lebende AHV-Rentner*innen mit Zusatzleistungen (BZZL)

Zuhause lebende AHV-Rentner*innen, die Zusatzleistungen beziehen und seit mindestens 5 Jahren in der Stadt Zürich wohnen, können städtische Betreuungs- und Hilfsmittelzuschüsse in Anspruch nehmen. Damit soll der längere Verbleib in den eigenen vier Wänden unterstützt werden.

Weitere Informationen zu den BZZL 

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Das Amt für Zusatzleistungen richtet Überbrückungsleistungen zur Existenzsicherung für ältere Arbeitslose mit Wohnsitz in der Stadt Zürich aus, um die Zeit von der Aussteuerung bis zum AHV-Rentenalter zu überbrücken.

Weitere Informationen zu den Überbrückungsleistungen 

Energiekostenzulagen

Die Stadt Zürich bezahlt wegen der steigenden Energiekosten eine einmalige Energiekostenzulage. Dafür muss ein Gesuch gestellt werden und bestimmte Voraussetzungen müssen am 31. März des jeweiligen Kalenderjahres erfüllt sein.

Weitere Informationen zu der Energiekostenzulage 

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