Wenn Sie für ein Bauvorhaben öffentlichen Grund nutzen wollen, brauchen Sie das Einverständnis der Stadt. Der öffentliche Grund umfasst auch den Boden darunter und den Luftraum darüber.
Für die dauerhafte Nutzung von öffentlichem Grund ist eine Konzession erforderlich. Dies gilt zum Beispiel für Balkone oder Fassadenisolationen. Bei kurzzeitiger Nutzung, etwa für Veranstaltungen, benötigen Sie eine Bewilligung.
Cafés, Restaurants und Bars mit Aussenbereichen können auch den öffentlichen Raum beanspruchen. Sie brauchen eine Baubewilligung für Boulevard-Gastronomie.
Wenn Sie öffentlichen Grund für dauerhafte bauliche Nutzung brauchen, benötigen Sie dafür eine Konzession.
Für Bauvorhaben, die den öffentlichen Grund beanspruchen, müssen Sie mit dem Baugesuch Folgendes einreichen:
- Zustimmung des Tiefbauamts der Stadt Zürich zur Einreichung des Baugesuchs
- ein Konzessionsgesuch.
Das Tiefbauamt der Stadt Zürich prüft Ihr Konzessionsgesuch. Wenn Sie einen positiven Entscheid erhalten, bekommen Sie eine Konzession. Diese gilt in der Regel für 25 Jahre. Die Nutzung des öffentlichen Grunds ist an Bedingungen geknüpft.
Weitere Informationen und das Formular für ein Konzessionsgesuch finden Sie unten.
Bei Fragen gibt die Fachstelle Konzessionen unter Telefon +41 44 412 24 99 Auskunft.
Wenn Sie den öffentlichen Grund nur vorübergehend nutzen, brauchen Sie eine Bewilligung der Stadtpolizei. Das gilt für einmalige Nutzungen. Oder wenn Sie den öffentlichen Grund weniger als einen Monat nutzen.
Wenn Sie für Baustellen öffentlichen Grund beanspruchen müssen, können Sie dies bei der Stadtpolizei beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter Baustelleninformationen Zürich.
Cafés, Restaurants und Bars mit Aussenbereichen auf öffentlichen Strassen und Plätzen benötigen eine Baubewilligung. Das gilt auch für Aussenbereiche von Restaurants auf privatem Grund.
Ein Restaurant muss eine Genehmigung der Behörde für Gastwirtschaftsbetriebe haben.