Wenn Sie für ein Bauvorhaben öffentlichen Grund nutzen wollen, brauchen Sie das Einverständnis der Stadt. Der öffentliche Grund umfasst auch den Boden darunter und den Luftraum darüber.
Für die dauerhafte Nutzung von öffentlichem Grund ist eine Konzession erforderlich. Dies gilt zum Beispiel für Balkone oder Fassadenisolationen. Bei kurzzeitiger Nutzung, etwa für Veranstaltungen, benötigen Sie eine Bewilligung.
Cafés, Restaurants und Bars mit Aussenbereichen können auch den öffentlichen Raum beanspruchen. Sie brauchen eine Baubewilligung für Boulevard-Gastronomie.
Dauerhafte Nutzung des öffentlichen Grunds
Wenn Sie öffentlichen Grund für dauerhafte bauliche Nutzung brauchen, benötigen Sie dafür eine Konzession.
Für baubewilligungspflichtige Bauvorhaben, die den öffentlichen beanspruchen (z.B. Erker, Balkone, Vordächer usw.), braucht es die Zustimmung des Tiefbauamts.
Konzessionen für nicht baubewilligungspflichtige Bauvorhaben (z.B. Erdanker, Rühlwände, Leitungen usw.) können direkt bei der Fachstelle Konzessionen beantragt werden.
Kurzzeitige Benutzung des öffentlichen Grundes und Bauinstallationen
Wenn Sie den öffentlichen Grund nur vorübergehend nutzen, brauchen Sie eine Bewilligung der Stadtpolizei. Das gilt für einmalige Nutzungen. Oder wenn Sie den öffentlichen Grund weniger als einen Monat nutzen.
Benutzung des öffentlichen Grunds für Bauzwecke
Wenn Sie für Baustellen öffentlichen Grund beanspruchen müssen, können Sie dies bei der Stadtpolizei beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter Baustelleninformationen Zürich.
Boulevardgastronomie
Cafés, Restaurants und Bars mit Aussenbereichen auf öffentlichen Strassen und Plätzen benötigen eine Baubewilligung. Das gilt auch für Aussenbereiche von Restaurants auf privatem Grund.
Ein Restaurant muss eine Genehmigung der Behörde für Gastwirtschaftsbetriebe haben.