Konzession und Zustimmung des Tiefbauamts
Nutzen Sie für Ihr Bauvorhaben öffentlichen Grund? Falls ja, brauchen Sie das Einverständnis des Tiefbauamts, bevor Sie ein Baugesuch einreichen.
Für Bauvorhaben, die den öffentlichen Grund beanspruchen (z.B. Erker, Balkone, Vordächer usw.), müssen Sie mit dem Baugesuch Folgendes einreichen:
- Zustimmung des Tiefbauamts der Stadt Zürich zur Einreichung des Baugesuchs
- ein Konzessionsgesuch
Die Zustimmung des Tiefbauamts können Sie mit ihren Unterlagen via untenstehendem Kontakformular erfragen. Weitere Informationen und das Formular für ein Konzessionsgesuch finden Sie weiter unten in den Downloads. Sie können das Formular herunterladen, ausfüllen und zusammen mit der Zustimmung des Tiefbauamts mit dem Baugesuch einreichen.
Das Tiefbauamt der Stadt Zürich prüft Ihr Konzessionsgesuch. Wenn Sie einen positiven Entscheid erhalten, bekommen Sie eine Konzession. Diese gilt in der Regel für 25 Jahre. Die Nutzung des öffentlichen Grunds ist an Bedingungen geknüpft.
Bei Fragen gibt die Fachstelle Konzessionen unter Telefon +41 44 412 24 99 Auskunft.