Konzessionen oder Bewilligungen für die Beanspruchung öffentlichen Grundes durch Bauten und Anlagen, welche keiner Baubewilligungspflicht unterstehen (z.B. Erdanker, Rühlwände, Leitungen usw.), können mittels eines Konzessionsgesuchs direkt beim Tiefbauamt, Konzessionen, beantragt werden.
Weitere Informationen und das Formular für ein Konzessionsgesuch finden Sie weiter unten in den Downloads. Sie können das Formular herunterladen und via untenstehendem Kontaktformular an die Fachstelle Konzessionen senden.
Bei Fragen gibt die Fachstelle Konzessionen unter Telefon +41 44 412 24 99 Auskunft.