Wiederherstellung der Frist
Gesetzliche Fristen müssen eingehalten werden.
Konnten Sie unverschuldet eine Einsprachefrist nicht einhalten?
Nachdem der Grund für die Verhinderung einer Einsprache weggefallen ist, können Sie ein schriftliches Gesuch um Wiederherstellung der Frist stellen. Sie haben dazu 30 Kalendertage Zeit.
Sie müssen Ihr Gesuch begründen, unterschreiben und zusammen mit den entsprechenden Beweismitteln (Flugtickets, Arztzeugnisse, usw.) dem Stadtrichteramt Zürich einreichen:
Stadt Zürich
Stadtrichteramt
Eggbühlstrasse 23
Verwaltungszentrum Eggbühl
8050 ZürichVerwaltungszentrum Eggbühl