Der Strafbefehl ist ein Urteilsvorschlag des Stadtrichteramts. Er wird meistens per Post zugestellt.
Im Strafbefehl steht, dass eine bestimmte beschuldigte Person eine bestimmte Straftat begangen hat und welche Strafe sie dafür erhält.
Auch die weiteren Folgen der Straftat und des Strafverfahrens werden im Strafbefehl geregelt. Zum Beispiel die Höhe der Ersatzfreiheitsstrafe oder die Bezahlung der Verfahrenskosten.
Wenn Sie mit dem Inhalt des Strafbefehls einverstanden sind, bitten wir Sie, die Rechnung zu bezahlen.
Mit Ablauf der Einsprachefrist wird der Strafbefehl rechtskräftig und zum vollstreckbaren Urteil.
Wenn Sie mit dem Strafbefehl nicht einverstanden sind, müssen Sie innert 10 Tagen ab Empfang dagegen Einsprache erheben.