Anmeldung, Kosten und Upgrades
Bei einer Schwangerschaft übernimmt die Krankenkasse die gesamten Kosten ab der 13. Woche, inklusive Geburt und Betreuung in den ersten acht Wochen. Für Sie fallen in diesem Zeitraum weder Franchise noch Selbstbehalt oder Spitalbeitrag an – auch bei Krankheit oder Komplikationen.
Die Geburt wird von der Krankenkasse für alle Spitäler, die auf der Spitalliste des Wohnkantons stehen, für die allgemeine Abteilung übernommen. Für Zusatzversicherte wird die Geburt je nach Vertrag mit den einzelnen Krankenkassen übernommen. In den meisten Fällen holt das Spital vor der Geburt eine Kostengutsprache bei der Kasse für die Halbprivat- oder Privatabteilung ein.
Wie melde ich mich in der Frauenklinik zur Geburt an?
- Informieren Sie Ihre Frauenärztin oder Ihren Frauenarzt, dass Sie bei uns gebären möchten.
- Nach Zuweisung durch Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt erhalten Sie unsere Unterlagen. Gerne können Sie zu einem Geburtsvorgespräch mit unserer Hebamme vorbei kommen. Hierbei können im ganzheitlichen Ansatz individuelle Bedürfnisse, Ängste und Wünsche für die bevorstehende Geburt, das Wochenbett und die Stillzeit besonders ausführlich besprochen werden.
Hebammensprechstunde (Anmeldung zum Geburtsvorgespräch):
Montag bis Freitag: 8.30 - 11.30 Uhr / 13.30–16.30 Uhr
Telefon +41 44 416 64 70
Sie möchten unser Team kennenlernen? Besuchen Sie uns an einem unserer Informationsabende und lassen Sie sich bei der Gelegenheit die Räumlichkeiten zeigen.
Anmeldung Bevölkerungsamt Stadt Zürich
Sie sind soeben Eltern eines Kindes geworden oder werden es bald und machen sich Gedanken zur Geburt und der Registrierung Ihres Kindes. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Für Halbprivat- und Privatversicherte
In der Frauenklinik profitieren Sie als Halbprivat- und Privatversicherte von exklusiven Angeboten, zum Beispiel Toilettenartikeln oder einem kleinen Geschenk. Ihr Aufenthalt bei uns richtet sich nach der Versicherungsart.
Zimmer-Upgrade
Möchten Sie die ersten Tage Ihres Neugeborenen zusammen mit Ihrem Partner oder Ihrer Begleitperson gemeinsam bei uns verbringen?
Spezielle Situationen
- Komplikationen während der ersten bis Ende der zwölften Schwangerschaftswoche (SSW) gelten als Krankheit. Ihre Kostenbeteiligung bleibt während diesem Zeitraum der Schwangerschaft bestehen.
- Im Falle einer Risikoschwangerschaft ab der 13. SSW übernimmt die Krankenkasse sämtliche Vorsorgeuntersuchungen und Konsultationen.
- Geburtsvorbereitungskurse werden nur dann bezahlt, wenn sie von einer Hebamme oder einer Organisation von Hebammen durchgeführt werden.
- Muss das Neugeborene krankheitsbedingt behandelt werden, trägt die Krankenkasse des Kindes die Kosten.