Vorhaben in Freihaltezone P
Mit der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung 2016 ist ein neuer Zonentyp «Freihaltezonen für Parkanlagen und Plätze (FP)» eingeführt worden. Er umfasst sehr unterschiedliche, vielfältig genutzte Freiräume. Für die Bewilligungspraxis ist es daher entscheidend, den Zonenzweck der FP ortsspezifisch zu differenzieren und gestützt darauf die zonenkonformen Nutzungen festzulegen. Dabei ist der Charakter der Flächen als Freihaltezone zu wahren; nur dem Zonenzweck unmittelbar dienende Bauten und Anlagen dürfen als zonenkonform bewilligt werden.
Der Leitfaden Freihaltezonen P enthält eine Kategorisierung der betreffenden Flächen, eine Entscheidungsmatrix für Ausstattungs- und Infrastrukturelemente sowie generelle und spezifische Checklisten.