Erhebung Vollzeitäquivalente
Betriebe in der Stadt Zürich bezahlen für Abfall und Abwasser eine Grundgebühr pro Vollzeitstelle respektive pro Vollzeitäquivalent (VZÄ). Als Grundlage gelten die Verordnung für die Abfallbewirtschaftung und diejenige über die Gebühren zur Abwasserbewirtschaftung. Seit dem 1. Januar 2022 gelten neue Abwassergebühren und seit dem 1. Januar 2023 die revidierte Abfallverordnung.
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Meldung VZÄ
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