Gebühren Liegenschaftsentwässerung
Tiefere Abwassergebühren ab 2022
Der Gemeinderat hat im März 2021 die totalrevidierte Verordnung über die Gebühren zur Abwasserbewirtschaftung beschlossen. Der Stadtrat setzt sie nun per 1. Januar 2022 in Kraft. Wichtigstes Ziel ist es, die zu hohen Finanzreserven im Abwasserbereich von 301 Millionen Franken (Stand 31. Dezember 2020) abzubauen (Medienmitteilung vom 26. August 2020) und die Gebühren langfristig entsprechend den Ausgaben zu erheben. Zudem sind die Gebühren stärker nach ökologischen Gesichtspunkten ausgerichtet.
Mit der Reduktion sämtlicher Gebühren um 80 Prozent in den Jahren 2022 bis 2025 werden die Gebührenzahlenden um 60 Millionen Franken pro Jahr entlastet. In den darauffolgenden Jahren hat der Stadtrat die Kompetenz, weitere Reduktionen festzulegen, so dass die angestrebte Reservehöhe von 40 bis 60 Millionen Franken bis im Jahr 2029 erreicht wird. Danach treten die ordentlichen Gebühren gemäss der revidierten Verordnung in Kraft. Sie entlasten die Gebührenzahlenden gegenüber dem heutigen Gebührenmodell um 13 Millionen Franken pro Jahr und stellen langfristig einen ausgeglichenen Finanzhaushalt sicher.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Gebührensituation gemäss der bisher gültigen Verordnung bis 2017, der Phase der vom Gemeinderat beschlossenen Bonusaktionen von 2018 bis 2021 sowie den Gebühren von 2022 bis 2025 und nach Abbau der Finanzreserven («Regulär»).
Übersicht Abwassergebühren
Gebührenart | bis 2017 | 2018–2021 | 2022–2025 | Regulär* |
Grundgebühr pro Wohneinheit (Private) | 45.– | 0.– | 9.– | 45.– |
Grundgebühr pro Vollzeitäquivalent (Betriebe) | 50.– | 0.– | 5.– | 25.– |
Grundgebühr Regenabwasser pro Quadratmeter (gewichtet nach Zoneneinteilung) | 1.40 | 1.40 | 0.26 | 1.30 |
Abwasser-Mengengebühr pro Kubikmeter | 1.62 | 1.62 | 0.33 | 1.62 |
Alle Angaben in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer.
*Reguläre Gebühren gemäss neuer Gebührenverordnung.
Mieterinnen und Mieter bezahlen Abwasser über die Nebenkosten
Die Grundgebühr pro Wohneinheit wird durch ERZ Entsorgung + Recycling Zürich bei den Eigentümerinnen und Eigentümern der Liegenschaften eingezogen. Die Mengengebühr errechnet sich anhand des Trinkwasserverbrauchs und wird von der Wasserversorgung Zürich in Rechnung gestellt – ebenfalls bei der Eigentümerschaft. Der Wasserverbrauch in Haushalten beträgt durchschnittlich etwa 60 Kubikmeter pro Person und Jahr, was eine reguläre Abwasser-Mengengebühr von knapp 100 Franken pro Person und Jahr ergibt. Mieterinnen und Mieter bezahlen die Abwassergebühr in der Regel über die Miet-Nebenkosten. Somit können sie indirekt über tiefere Nebenkosten von den Gebührensenkungen profitieren.
Ökologische Ausgestaltung der Abwassergebühren
Unternehmen, die stark verschmutztes Abwasser in die Kanalisation einleiten, werden künftig mehr bezahlen müssen. Dieser sogenannte «Starkverschmutzerzuschlag» erhöht die Kosten je nach Verschmutzungsgrad des eingeleiteten Abwassers. Davon betroffen sind einzelne Industrieunternehmen und städtische Verwaltungsbetriebe.
Wer Regenwasser sammelt und etwa für die Toilettenspülung nutzt, muss dafür künftig keine Mengengebühr mehr bezahlen. Zudem wird die flächenabhängige Grundgebühr für Regenabwasser neu um bis zu 100 Prozent reduziert, wenn Regenwasser nicht über die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird, sondern zum Beispiel über eine bewilligte Anlage versickert.