Vorgehen bei der Strassenlärmsanierung
Lärm soll dort reduziert werden, wo er entsteht. Die Stadt Zürich setzt dabei auf ein Paket aus verschiedenen Massnahmen – aufgrund der teilweise sehr hohen Lärmbelastung ist oft eine Kombination von Massnahmen notwendig. An zahlreichen Strassen wurden bereits Geschwindigkeitsreduktionen eingeführt, vereinzelt auch Lärmschutzwände erstellt. In den kommenden Jahren wird noch mehr Tempo 30 auf den Strassen in der Stadt Zürich umgesetzt. Nach und nach werden zudem lärmarme Beläge eingesetzt.
Bei der Massnahmenplanung ist das Interesse am Gesundheitsschutz der Bevölkerung sorgfältig gegen das Interesse an der möglichst uneingeschränkten Nutzung der Strassen durch den Verkehr abzuwägen. Rund 140 000 Menschen wohnen in Zürich in einem Gebäude mit einer zu hohen Verkehrslärmbelastung über dem Immissionsgrenzwert, 10 000 sogar über dem Alarmwert.
Das Umweltschutzgesetz (USG) und die Lärmschutzverordnung (LSV) des Bundes verpflichten die Stadt Zürich zur Lärmsanierung der Strassenabschnitte mit zu hoher Lärmbelastung. Der Bund hat das Vorgehen und die Priorisierung der Massnahmen festgelegt. Auch übrige ortsfeste Anlagen (Gewerbe, Industrie, Haustechnik etc.) unterliegen der Lärmsanierungspflicht.
Lärm dort reduzieren, wo er entsteht
Temporeduktionen
Die Stadt Zürich setzt in erster Linie auf Temporeduktionen: 30 statt 50, 50 statt 60 und 60 statt 80 Stundenkilometer. Temporeduktionen sind heute die effektivste und kostengünstigste Lärmschutzmassnahme. Sie verbessern zudem die Lebensqualität und die Sicherheit im Strassenverkehr und ermöglichen ein besseres Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden. Temporeduktionen senken die Lärmbelastung deutlich wahrnehmbar und dauerhaft. Die Änderung von Tempo 50 auf Tempo 30 reduziert den Lärm um 3 dB.
Eine Studie der Stadt Zürich und des Bundesamts für Umwelt (BAFU) hat sogar ergeben, dass Tempo 30 die empfundene verkehrsbedingte Lärmbelästigung deutlich stärker reduziert als physikalisch nachweisbar. Neben der Reduktion des mittleren Schallpegels verringert Tempo 30 die empfundene verkehrsbedingte Lärmbelästigung zusätzlich um rund 2 Dezibel am Tag und 4 Dezibel in der Nacht. Die Befragung zeigt ausserdem, dass Temporeduktionen dem Wunsch der Anwohnenden entsprechen. Eine grosse Mehrheit von 70 % der Befragten hat sich Tempo 30 an ihrem Strassenabschnitt gewünscht, bevor das neue Temporegime eingeführt wurde. Nach der Umstellung stieg die Zustimmung bei den Anwohnenden sogar auf 80 %.
3. Etappe Strassenlärmsanierung
Der Stadtrat will in den kommenden Jahren auf den Strassen der Stadt Zürich weitgehend Tempo 30 einführen. Damit will er die Bevölkerung gerade auch im Bereich der stark befahrenen und lärmigen Hauptachsen vor übermässigem Strassenlärm schützen. Im Dezember 2021 hat er diesen Grundsatz mit dem Konzept zur dritten Etappe Strassenlärmsanierung konkretisiert: es zeigt, welche Höchstgeschwindigkeit auf welcher Strasse in Zukunft gelten soll. Dieses Konzept wird in den nächsten Jahren Schritt für Schritt umgesetzt. Wo Tempo 30 zur Einhaltung der Grenzwerte der Lärmschutzverordnung nicht genügt, sollen zusätzlich lärmarme Beläge zum Einsatz kommen.
Umsetzung 3. Etappe Strassenlärmsanierung
Im Jahr 2022 wurde das Vorgehen zur Umsetzungsplanung der «3. Etappe Strassenlärmsanierung» definiert. Die Umsetzungsplanung beschreibt die notwendigen Verfahren, definiert darauf basierend die Priorisierungskriterien und teilt die Strassenabschnitte in Bearbeitungsetappen ein. So werden beispielsweise Abschnitte priorisiert, an denen eine grosse Anzahl Lärmbetroffene entlastet werden können. Es werden dabei jene Streckenabschnitte für Tempo 30 vorgezogen, wo der ÖV nicht betroffen ist. Für diese Abschnitte werden zur Umsetzung nur rechtliche Schritte benötigt
Für Abschnitte mit ÖV, für die der Fahrplan des bestehenden ÖV-Angebots massgeblich angepasst oder zusätzliches Rollmaterial beschafft werden muss, bedarf es hingegen einem längeren Zeithorizont. Diese müssen zusätzlich zur Publikation der Verkehrsvorschriften das kantonale Fahrplanverfahren mit vorgegebenem Zeitplan durchlaufen. Solche Fahrplananpassungen aufgrund von Temporeduktionen sowie die grossräumige Umsetzung von T30 auf übergeordneten Strassen sind Neuland für die Stadt Zürich. Einige übergeordnete Strassenabschnitte mit öffentlichem Verkehr werden darum als Pilote bearbeitet.
Lärmarme Beläge
Der Stadtrat hat im April 2022 für jene Strassenabschnitte den Einbau von lärmarmen Belägen (LAB) beschlossen, wo die Immissionsgrenzwerte trotz Temporeduktion auf Tempo 30 nicht eingehalten werden können oder wo Tempo 30 nicht möglich ist.
Rund 200 Strassenkilometer sollen in den kommenden 25 Jahren in der Stadt Zürich mit lärmarmen Belägen versehen werden. Diese werden in der Planung von ordentlichen Strassenbauprojekten mit Oberbau- oder vollständiger Belagserneuerung vorgesehen.
Lärmarmer Belag kommt überall dort zum Einsatz, wo die Immissionsgrenzwerte trotz Temporeduktionen nicht eingehalten werden können oder wo eine Temporeduktion nicht verhältnismässig ist. Zu den Grundlagen für diese Planung gehört auch eine in Zürich durchgeführte Studie.
Die wichtigsten Erkenntnisse zu lärmarmen Belägen (LAB):
- Lärmarme Beläge bringen bei Tempo 50 eine Lärmminderung von 3 dB, bei Tempo 30 sind es 2 dB. Die Kombination einer Temporeduktion auf 30km/h bei gleichzeitigem Einsatz von LAB entlastet somit um insgesamt 5 dB.
- Lärmarme Beläge eignen sich insbesondere auch für den Einsatz an stark verkehrsbelasteten Strassenabschnitten.
- Da sich lärmarmer Belag schneller abnutzt als herkömmlicher Strassenbelag, verkürzt sich seine Lebensdauer. Dies wird zu mehr Baustellen in der Stadt Zürich führen. Die Belagserneuerung wird jedoch wie bisher gemeinsam mit anderen Baumassnahmen geplant und umgesetzt, so dass Aufwand, Immissionen und Behinderungen möglichst gering bleiben.
Die Stadt Zürich gewinnt durch den schrittweisen Einbau von lärmarmen Belägen sowie durch neue Studien laufend neue Erkenntnisse. Diese werden in der konkreten Umsetzung berücksichtigt.
Lärmausbreitung verhindern
Schallschutzwände
Dort wo Massnahmen an der Quelle nicht möglich sind oder nicht ausreichen, sind Lärmschutzwände oder -wälle sowie Zwischenbauten eine Alternative. Sie sind jedoch im eng bebauten und stark genutzten Raum nur vereinzelt möglich.
Unter den Standards Stadträume sind Hinweise zu Einsatz und Gestaltung von Schallschutzwänden aufgeführt.
Ersatzmassnahmen
Schallschutzfenster
Bleiben die Immissionsgrenzwerte trotz getroffener Massnahmen überschritten oder sind mögliche Massnahmen unverhältnismässig, so werden dem Strassenhalter für die betroffenen Strassenabschnitte Sanierungserleichterungen gewährt. Das heisst, die Lärmgrenzwerte dürfen weiterhin überschritten bleiben.
Bei Liegenschaften mit erreichtem oder überschrittenem Alarmwert baut die Stadt Zürich Schallschutzfenster ein. Liegt die Lärmbelastung zwischen Immissionsgrenzwert und Alarmwert, leisten Stadt und Kanton Zürich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillige Beiträge an Schallschutzfenster.