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Strassenlärmdaten

Neues Berechnungsmodell sonROAD18 / ISO 9613-2

Das Bundesamt für Umwelt hat am 1. Juli 2023 die «Vollzughilfe sonROAD18 – Modellempfehlungen» veröffentlicht. 

  • Seither ist für Strassenlärmberechnungen das Emissionsmodell sonROAD18 mit der Ausbreitungsberechnung nach ISO 9613-2 anzuwenden.
  • Die Vorgaben für Lärmberechnungen nach sonROAD18 in Kombination mit ISO 9613-2 sind in der Anwendungsrichtlinie sonROAD18 des Kantons (und der Stadt) Zürich beschrieben.
  • In Lärmgutachten sind die Immissionsergebnisse, gestützt auf die Vollzugshilfe des Cercle Bruit «Runden und Darstellen von Lärmermittlungsresultaten», mathematisch auf eine Nachkommastelle zu runden und mit dem massgebenden Belastungsgrenzwert zu vergleichen.
  • Bei Lärmgutachten zu Bauvorhaben mit längeren Planungsverfahren (Machbarkeitsstudie, Gestaltungsplan, Wettbewerb, etc.) ist ein genereller Immissionszuschlag von +1 dB als Planungsreserve anzuwenden, um allfällige Veränderungen der Verkehrszusammensetzung oder Verkehrszunahmen im Laufe des Planungsverfahrens, zu berücksichtigen.

Emissionsdaten nach sonROAD18

Die Stadt Zürich stellt die Emissionsdaten des aktuellen Lärmbelastungskatasters inkl. sämtliche für die Ausbreitungsrechnung notwendige Geodaten zur Verfügung. Für den korrekten Download der Daten sind die Schritte in der nachfolgenden Anleitung «Bearbeitungsablauf zur Nutzung der Strassenlärmdaten» zu befolgen.

Bearbeitungsablauf zur Nutzung der Strassenlärmdaten

Der Lärmbelastungskataster wird alle zwei Jahre neu erstellt. Es ist daher möglich, dass zwischenzeitlich öffentlich aufgelegene Projekte (beispielsweise Temporeduktionen, lärmarme Beläge, geänderte Verkehrsführungen), die gemäss Art. 36 Abs. 2 LSV berücksichtigt werden müssen, im aktuellen Lärmbelastungskataster noch nicht enthalten sind. Um diese Fälle abzufangen, ist unter Angabe der Adresse(n) und Parzellennummer(n) der interessierenden Liegenschaft(en) sowie mit Hinweis zum Verfahren (Nutzungsplan, Gestaltungsplan, Wettbewerb oder Baubewilligungen), bei UGZ-Strassenlärmschutz via Kontaktformular zuunterst auf dieser Webseite anzufragen, ob:

a.     auf dem betreffenden Strassenabschnitt ein Projekt öffentlich aufgelegen hat und die Emissionsdaten nach sonROAD18 daher vor dem Download anzupassen sind.

b.    auf dem betreffenden Strassenabschnitt Massnahmen an der Quelle geplant sind, welche aufgrund noch ausstehender öffentlicher Auflage bei der Lärmberechnung zwar noch nicht berücksichtigt werden dürfen, die jedoch bei der Interessenabwägung zum Bauprojekt aufzuführen sind.

Die schriftliche UGZ-Auskunft zur Anfrage ist den Gesuchsunterlagen beizulegen.

Fall 1: die Emissionsdaten im Lärmbelastungskataster sind aktuell und müssen nicht angepasst werden.

Download der aktuellen Strassenlärmdaten (Emissionen inkl. sämtliche für die Ausbreitungsrechnung notwendige Geodaten) als Shapefiles und Import in eine Immissionsberechnungssoftware, Erstellung und Bezug des Datendownload-Reports, welcher den Gesuchsunterlagen beigelegt werden muss.

Fall 2: die Emissionsdaten im Lärmbelastungskataster sind nicht aktuell und müssen angepasst werden.

Anpassung der Emissionsparameter gemäss schriftlicher Auskunft von UGZ-Strassenlärmschutz vor dem Download und Import in ein Immissionsberechnungs-Tool.

Hinweis zu Emissionen von Nationalstrassen sowie von Kantonsstrassen ausserhalb des Stadtgebiets

Für Angaben zu Emissionen von Nationalstrassen sowie von ausserhalb des Stadtgebiets liegenden Kantonsstrassen ist der kantonale GIS-Browser zu konsultieren.

Hinweis zu den Lärm-Empfindlichkeitsstufen

Die für die Beurteilung der Immissionen notwendigen Lärm-Empfindlichkeitsstufen finden sich auf dem OGD-Portal: Empfindlichkeitsstufen

Weitere Informationen

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