Subventionen
Anspruch auf Subventionen
Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse einer Familie bestimmen den Beitragsfaktor. Dieser legt fest, ob und in welcher Höhe die Betreuungskosten subventioniert werden und wie hoch der Beitrag der Eltern ist. Mit dem Online-Rechner der Stadt Zürich können Beitragsfaktor und Elternbeitrag unverbindlich selber berechnet werden.
Als Berechnungsgrundlage wird grundsätzlich auf die neueste definitive Gemeinde- und Staatssteuerrechnung abgestellt. Weichen die aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse (massgebendes Gesamteinkommen) um mehr als 20% davon ab, werden diese für die Ermittlung des Beitragsfaktors herangezogen. Mit dem Subventionsantrag erhalten Sie weitere Informationen dazu. Die Bestimmungen sind in der VO KB festgehalten.
Eine rückwirkende Subventionierung ist nicht möglich. Bis der Beitragsfaktor und der subventionsberechtigte Betreuungsumfang bestätigt werden, kommt der Maximaltarif resp. Vollzahlertarif der jeweiligen Kita oder Tagesfamilie zur Anwendung.
Vorgehen bei einem Antrag auf Subvention
Betreuung in Schulen
- Bestellen Sie den Subventionsantrag. Sie erhalten einen vorausgefüllten Subventionsantrag, den Sie prüfen und dem Schulamt unterschrieben zurücksenden.
- Sie erhalten den Beitragsfaktor vom Schulamt.
- Sie vereinbaren mit der Betreuungseinrichtung der Schule schriftlich die Betreuung (Betreuungsvereinbarung). Weitere Informationen finden Sie unter Anmeldung.
- Die Rechnung für die Betreuung erhalten Sie vom Schulamt.
Betreuung in Kitas und Tagesfamilien
- SBU (Bestätigung über den subventionsberechtigten Betreuungsumfang)
- Beitragsfaktor
Bestellung Subventionsantrag
Möchten Sie einen einkommensabhängigen Elternbeitrag bezahlen? Wenn Sie bereits einen bestätigten Beitragsfaktor erhalten haben, müssen Sie keinen Subventionsantrag bestellen.
Online-Bestellformular oder PDF-Bestellformular:
- verheiratete und alleinerziehende Personen
PDF-Bestellformular:
- Lebenspartnerschaft (leibliche Eltern oder mehr als 3 Jahre im gleichen Haushalt)
- Quellensteuerpflichtige Personen
- Ohne Steuerrechnung (aktuelle Einkommens-/Vermögensnachweise mitschicken)
Der bestätigte Beitragsfaktor bleibt immer für ein Jahr gültig, unabhängig davon, ob sich die Einkommensverhältnisse während diesem Zeitraum verändert haben. Vor Ablauf der Subventionsperiode erfolgt die automatische Zustellung des Verlängerungsantrages für die Erneuerung der Subventionsperiode.
Bei einer finanziellen Notlage kann auf begründetes Gesuch hin eine Neuberechnung vor Ablauf der Beitragsfaktor-Periode beantragt werden.
Mit dem Wegzug aus der Stadt Zürich entfällt der Anspruch auf einen subventionierten Betreuungsplatz.
Informationen zu Subventionen als Broschüre
Fragen & Antworten
Nein, ein Subventionsantrag gilt für die ganze Familie.
Sie erhalten von uns 3 Monate vor Ablauf der Periode einen Verlängerungsantrag, den Sie kontrollieren und mit allfälligen Unterlagen unterschrieben zurücksenden. Wenn Sie ein Monat vor Ablauf der Frist kein Verlängerungsantrag erhalten haben, melden Sie sich unbedingt beim Schulamt, Abteilung Schulische Betreuung, 044 413 85 85 von Montag bis Freitag, 08.00Uhr-12.00Uhr und 13.30Uhr bis 16.30Uhr.
Ja, der Beitragsfaktor wirkt sich auf der Ferienbetreuungsrechnung genau gleich aus.
Nein, ein Subventionsantrag gilt für 12 Monate. Bei einer finanziellen Notlage kann auf begründetes Gesuch hin eine Neuberechnung vor Ablauf der Beitragsfaktor-Periode beantragt werden.
Formel: Massgebender Betrag dividiert durch Grenzbetrag = Individueller Beitragsfaktor
Der für die Beitragsberechnung massgebende Betrag ergibt sich aus dem massgebenden Gesamteinkommen (gesamtes steuerbares Haushalteinkommen plus Vermögensanteil) abzüglich der Haushaltabzüge.
Mit dem Grenzbetrag wird festgelegt, ab welchem massgebenden Betrag die Eltern den Maximaltarif bezahlen müssen. Der Grenzbetrag wird vom Gemeinderat festgelegt.
0% Beitragsfaktor heisst, dass Sie den Minimalansatz bezahlen. 100% Beitragsfaktor bedeutet, dass Sie den Maximalansatz bezahlen.
Nein, der zivilrechtliche Wohnsitz der Erziehungsberechtigten muss in der Stadt Zürich sein. Es wird Ihnen für die Betreuung der Maximaltarif verrechnet.
Nein, der Antrag ist für die ganze Stadt Zürich gültig.
Nein, subventionsberechtigt sind nur Einwohner der Stadt Zürich. Mit dem Wegzug aus der Stadt Zürich werden die Subventionen eingestellt.
Sie bezahlen den Maximaltarif. Subventionen sind nur mit einem definitiven Beitragsfaktor möglich. Es können keine Rückforderungsansprüche gestellt werden.
Wenn Sie die leiblichen Eltern des Kindes sind dann ja; ansonsten erst wenn Sie 3 Jahre und mehr im gleichen Haushalt leben.
Ja, bei verheirateten Paaren sind beide Einkommen im Subventionsantrag anzugeben, auch wenn einer von beiden nicht der leibliche Elternteil des Kindes ist.
Nein, nur der Elternteil bei dem das Kind gemäss Bevölkerungsamt angemeldet ist.
Unter Bestellung Subventionsantrag finden Sie das Bestellformular.
Weitere Informationen
Montag bis Freitag
8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr