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Subventionen

stadt-zuerich.ch/subventionen-betreuung

Anspruch auf Subventionen

Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse einer Familie bestimmen den Beitragsfaktor. Dieser legt fest, ob und in welcher Höhe die Betreuungskosten subventioniert werden und wie hoch der Beitrag der Eltern ist. Mit dem Online-Rechner der Stadt Zürich können Beitragsfaktor und Elternbeitrag unverbindlich selber berechnet werden.

Als Berechnungsgrundlage wird grundsätzlich auf die neueste definitive Gemeinde- und Staatssteuerrechnung abgestellt. Weichen die aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse (massgebendes Gesamteinkommen) um mehr als 20% davon ab, werden diese für die Ermittlung des Beitragsfaktors herangezogen. Mit dem Subventionsantrag erhalten Sie weitere Informationen dazu. Die Bestimmungen sind in der VO KB festgehalten.

Eine rückwirkende Subventionierung ist nicht möglich. Bis der Beitragsfaktor und der subventionsberechtigte Betreuungsumfang bestätigt werden, kommt der Maximaltarif resp. Vollzahlertarif der jeweiligen Kita oder Tagesfamilie zur Anwendung.

Vorgehen bei einem Antrag auf Subvention

Betreuung in Schulen

  1. Bestellen Sie den Subventionsantrag. Sie erhalten einen vorausgefüllten Subventionsantrag, den Sie prüfen und dem Schulamt unterschrieben zurücksenden.
  2. Sie erhalten den Beitragsfaktor vom Schulamt.
  3. Sie vereinbaren mit der Betreuungseinrichtung der Schule schriftlich die Betreuung (Betreuungsvereinbarung). Weitere Informationen finden Sie unter Anmeldung.
  4. Die Rechnung für die Betreuung erhalten Sie vom Schulamt.

Betreuung in Kitas und Tagesfamilien

Für Subventionen in Kitas und Tagesfamilien benötigen Sie zwei Bestätigungen:
  1. SBU (Bestätigung über den subventionsberechtigten Betreuungsumfang)
  2. Beitragsfaktor

Bestellung Subventionsantrag

Möchten Sie einen einkommensabhängigen Elternbeitrag bezahlen? Wenn Sie bereits einen bestätigten Beitragsfaktor erhalten haben, müssen Sie keinen Subventionsantrag bestellen.

Online-Bestellformular oder PDF-Bestellformular:

  • verheiratete und alleinerziehende Personen

PDF-Bestellformular:

  • Lebenspartnerschaft (leibliche Eltern oder mehr als 3 Jahre im gleichen Haushalt)
  • Quellensteuerpflichtige Personen
  • Ohne Steuerrechnung (aktuelle Einkommens-/Vermögensnachweise mitschicken)

Fragen & Antworten

Weitere Informationen

Kontakt