Beiträge an Mietkosten nicht-städtischer Sportanlagen
Stadtzürcher Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen aus der Stadt Zürich profitieren bei der Nutzung städtischer Sportanlagen gemäss der Gebührenordnung für die Benutzung von Sport- und Badeanlagen (GebO SBA) von stark subventionierten Tarifen. Für ihre Kinder- und Jugendangebote können sie die Sportanlagen sogar kostenlos nutzen.
Die Nutzung nicht-städtischer Sportanlagen, beispielweise kantonaler Sporthallen oder von Dritten betriebener Eisflächen, entlastet den Nutzungsdruck auf die städtischen Sportanlagen, ist jedoch in der Regel mit höheren Kosten verbunden. Deshalb und zur Förderung des Vereinssports werden Stadtzürcher Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen aus der Stadt Zürich bei Semester-, Saison- oder Jahresmieten von kantonalen Sporthallen in der Stadt Zürich und der Trainingshalle der Swiss Life Arena unterstützt. Auf Gesuch hin wird ihnen fünfzig Prozent der im Vergleich zu den städtischen Gebühren gemäss GebO SBA anfallenden Mietmehrkosten erstattet.
Das Erstattungsgesuch muss eine Kopie der Semester-, Saison- oder Jahresabrechnung der Betreiberin der kantonalen Sporthalle bzw. der Betreiberin der Swiss Life Arena sowie die Anzahl und die Dauer der Trainingseinheit(en) und die Zusammensetzung der Trainingsgrupp(en) hinsichtlich Jugend- und Erwachsenensport enthalten. Die Gesuche können jederzeit eingereicht werden.