Finanzielle Unterstützung für den Jugendsport
In der Stadt Zürich führen mehr als 200 Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen regelmässige Sportangebote für Kinder und Jugendliche durch. Insgesamt nutzen rund 20 000 Stadtzürcher Kinder und Jugendliche diese Angebote und besuchen wöchentlich Trainings in diesen Organisationen. Das Sportamt der Stadt Zürich schätzt und anerkennt zusammen mit dem Zürcher Stadtverband für Sport (ZSS) diese Jugendarbeit. Deshalb unterstützt das Sportamt den Jugendsport mit jährlich rund 3 Millionen Franken.
Wer wird unterstützt?
- Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen aus der Stadt Zürich, die im Jugendsport aktiv sind
- Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die in einer Behinderten(sport)organisation aktiv sind
- Spitzensportler*innen im Jugend+Sport-Alter mit Swiss Olympic Card (Gold, Silber, Bronze, Elite oder Talent National)
- Gesamtstädtische Jugendsportveranstaltungen
Die Beiträge werden vom Sportamt zusammen mit dem ZSS gemäss dem Leitfaden für «Städtische Beiträge zur Förderung des ausserschulischen Jugendsports in der Stadt Zürich» und aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel festgelegt.
Sie müssen im Jugendsport aktiv und Mitglied in einer anerkannten und akzeptierten Jugendschutzorganisation zum Schutz der Kinder vor sexuellen Übergriffen sein.
Für ihre Mitglieder im Alter von 5 bis 20 Jahren, die in der Stadt Zürich wohnen und regelmässig in ihren geleiteten Trainings aktiv sind.
Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die in einer Behinderten(sport)organisation aktiv sind, und diese beiden Anforderungen erfüllen:
- Kinder/Jugendliche oder deren Eltern haben den Wohnsitz in der Stadt Zürich.
- Und Kinder/Jugendliche haben mindestens 25 Trainings im Jahr absolviert.
Die individuellen Pauschalbeiträge für Kinder und Jugendliche mit Behinderung werden unabhängig vom Trainingsort gewährt.
Nachwuchs-Spitzensportler*innen, die selbst oder deren Eltern den Wohnsitz in der Stadt Zürich haben, und die eine der beiden Anforderungen erfüllen:
- Haben eine im Auszahlungsjahr gültige Swiss Olympic Talent Card National und bei der Stiftung Schweizer Sporthilfe eine im Auszahlungsjahr aktive Patenschaft mit Pat*in.
- Oder besitzen eine im Auszahlungsjahr gültige Swiss Olympic Card Elite, Bronze, Silber oder Gold.
Die individuellen Pauschalbeiträge für Nachwuchs-Spitzensportler*innen werden unabhängig vom Trainingsort gewährt.
Wie wird das Gesuch online eingereicht?
Vom 4. Dezember 2024 bis 28. Februar 2025 können Beitragsgesuche für die Jugendsportaktivitäten im Jahr 2024 über «Mein Konto», den zentralen Zugang zu den Online-Services der Stadt Zürich, eingereicht werden. Die Auszahlung der Jugendsportbeiträge erfolgt bis zu den Sommerferien 2025.
Sportvereine und gemeinnützige Sportorganisationen benötigen für den «Mein Konto»-Service «Jugendsportbeiträge für Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen» einen Zugangscode.
Einzelsportler*innen können den «Mein Konto»-Service «Jugendsportbeiträge für Einzelsportler*innen» ohne Zugangscode nutzen.
- Registrieren Sie sich bei «Mein Konto» als «Privatkunde» oder loggen Sie sich mit Ihrem vorgängig erstellten Zugang in Ihr persönliches «Mein Konto» ein.
- Wählen Sie im «Mein Konto» unter «Services», «Freizeit, Kultur & Sport» den Service «Jugendsportbeiträge für Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen» oder «Jugendsportbeiträge für Einzelsportler*innen» aus.
- Geben Sie den vom Sportamt zugestellten Zugangscode für Ihre Organisation ein und füllen Sie das Beitragsgesuch aus (Einzelsportler*innen benötigen keinen Zugangscode).
- Schliessen Sie die Eingabe ab.
Bestätigungen und allfällige Rückfragen erhalten Sie in Ihr «Mein Konto»-Postfach. Über neue Nachrichten im «Mein Konto»-Postfach werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
Zugangscode für Organisationen
Aus Datenschutz-Gründen benötigen Sportvereine und gemeinnützige Sportorganisationen für den Zugang zum Service über «Mein Konto» einen individuellen Zugangscode. Dieser wird den Präsident*innen der beitragsberechtigten Organisationen automatisch per Post zugestellt. Der Code ist zeitlich unbeschränkt gültig und kann an andere Vertrauenspersonen derselben Organisation weitergegeben werden.
Bereits einmal ein Beitragsgesuch gestellt
Der Zugangscode wird automatisch und einmalig per Post zugestellt (adressiert an Präsident*in).
Noch nie ein Beitragsgesuch gestellt
Sie müssen sich vorab und einmalig mit folgendem Formular beim Sportamt anmelden.
Sie müssen beim Sportamt mit folgendem Formular einen neuen Code bestellen. Dieser wird der Präsident*in der Organisation per Post zugestellt. Der bisherige Zugangscode wird deaktiviert.
Sie können den bisherigen Zugangscode an die neue zuständige Person weitergeben.
Falls sie einen neuen Zugangscode bestellen möchten, können sie diesen mit folgendem Formular beim Sportamt bestellen. Der neue Code wird der Präsident*in der Organisation per Post zugestellt, der bisherige deaktiviert.
Anpassung Angaben von Organisationen
Sportvereinen und andere gemeinnützige Sportorganisationen sind verpflichtet, Änderungen und neue Angaben in der Organisation dem Sportamt mit folgendem Formular zu melden.
Besondere Nutzungsregelungen
Für diese «Mein Konto»-Services gelten besondere Nutzungsregelungen.