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Finanzielle Unterstützung für den Jugendsport

Fussball spielende Kinder

In der Stadt Zürich führen mehr als 200 Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen regelmässige Sportangebote für Kinder und Jugendliche durch. Insgesamt nutzen rund 20 000 Stadtzürcher Kinder und Jugendliche diese Angebote und besuchen wöchentlich Trainings in diesen Organisationen. Das Sportamt der Stadt Zürich schätzt und anerkennt zusammen mit dem Zürcher Stadtverband für Sport (ZSS) diese Jugendarbeit. Deshalb unterstützt das Sportamt den Jugendsport mit jährlich rund 3 Millionen Franken. 

Wer wird unterstützt?

  • Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen aus der Stadt Zürich, die im Jugendsport aktiv sind
  • Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die in einer Behinderten(sport)organisation aktiv sind
  • Spitzensportler*innen im Jugend+Sport-Alter mit Swiss Olympic Card (Gold, Silber, Bronze, Elite oder Talent National)
  • Gesamtstädtische Jugendsportveranstaltungen

Die Beiträge werden vom Sportamt zusammen mit dem ZSS gemäss dem Leitfaden für «Städtische Beiträge zur Förderung des ausserschulischen Jugendsports in der Stadt Zürich» und aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel festgelegt.

Wie wird das Gesuch online eingereicht?

Vom 4. Dezember 2024 bis 28. Februar 2025 können Beitragsgesuche für die Jugendsportaktivitäten im Jahr 2024 über «Mein Konto», den zentralen Zugang zu den Online-Services der Stadt Zürich, eingereicht werden. Die Auszahlung der Jugendsportbeiträge erfolgt bis zu den Sommerferien 2025.

Sportvereine und gemeinnützige Sportorganisationen benötigen für den «Mein Konto»-Service «Jugendsportbeiträge für Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen» einen Zugangscode.

Einzelsportler*innen können den «Mein Konto»-Service «Jugendsportbeiträge für Einzelsportler*innen» ohne Zugangscode nutzen.

Zugangscode für Organisationen

Aus Datenschutz-Gründen benötigen Sportvereine und gemeinnützige Sportorganisationen für den Zugang zum Service über «Mein Konto» einen individuellen Zugangscode. Dieser wird den Präsident*innen der beitragsberechtigten Organisationen automatisch per Post zugestellt. Der Code ist zeitlich unbeschränkt gültig und kann an andere Vertrauenspersonen derselben Organisation weitergegeben werden.

Anpassung Angaben von Organisationen

Sportvereinen und andere gemeinnützige Sportorganisationen sind verpflichtet, Änderungen und neue Angaben in der Organisation dem Sportamt mit folgendem Formular zu melden.

Besondere Nutzungsregelungen

Für diese «Mein Konto»-Services gelten besondere Nutzungsregelungen.

Weitere Informationen

Kontakt