Unterstützung Sportveranstaltungen
Finanzielle Unterstützung für Sportveranstaltungen
Das Sportamt unterstützt Sportveranstaltungen die in der Stadt Zürich durchgeführt werden. Nachfolgend finden Sie Informationen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie für Ihre Veranstaltung einen Sportförderbeitrag beantragen wollen.
Für Sport-Grossveranstaltungen (i.d.R. Veranstaltungen mit einem Veranstaltungs-Budget ab 1 Mio. Fr.) werden Sonderlösungen erarbeitet, welche je nach Art und Höhe des Beitrags einen separaten Beschluss des Stadt- oder Gemeinderats erfordern. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit uns auf.
1. Bewilligung der Veranstaltung
Abhängig davon, wo Ihre Veranstaltung stattfindet, ist ein Veranstaltungsgesuch an die entsprechende Stelle zu richten.
Öffentlicher Raum
Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Für die Bewilligung ist das Büro für Veranstaltungen zuständig.
Sportanlage Sportamt
Planen Sie Ihre Veranstaltung auf einer Sportanlage des Sportamts, müssen Sie bei der Abteilung Sportanlagen ein Gesuch für eine Hallenbelegung oder Aussenanlage einreichen.
2. Unterstützungsgesuch für Sportveranstaltung
Gleichzeitig können Sie beim Sportamt ein Gesuch für finanzielle Unterstützung der Sportveranstaltung einreichen.
Schriftliche Unterstützungsgesuche sind möglichst frühzeitig vor der Veranstaltung beim Sportamt mittels Onlineformular einzureichen.
3. Leistungen und Gegenleistungen
Das Sportamt unterstützt den Veranstalter / die Veranstalterin mit einem Sportförderbeitrag
- im Sinne einer Subvention (inkl. allfälliger Mehrwertsteuer) und/oder
- in Form einer Gebührenreduktion für Anlagen des Sportamtes und/oder
- durch die vergünstigte oder unentgeltliche Gewährung städtischer Dienstleistungen
und gibt dem Veranstalter / der Veranstalterin die Möglichkeit, die Veranstaltung auf folgenden Sportamt-Plattformen zu bewerben:
- Sportagenda
- Facebook Kanal des Sportamts
- Newsletter des Sportamts (inkl. Foto und allfälliger Ticket-/Startplätze-Verlosung)
- A4-Plakate (Hochformat) auf den rund 200 Infotafeln des Sportamts auf Sportanlagen und in Schulhäusern der Stadt Zürich
- Sport-Tipp Inserat im Tagblatt der Stadt Zürich für 70 Franken
- Information der Lehrerschaft durch das Sportamt bei Schülerevents
Im Gegenzug verpflichtet sich der Veranstalter / die Veranstalterin
- das Sportamt-Logo bei Publikationen (Programm, Flyer, Plakate usw.) sowie im Internetauftritt der Veranstaltung zu verwenden. Das Logo im Webauftritt wird mit www.sportamt.ch verlinkt. Im Programmheft kann das Sportamt zudem ein Image-Inserat platzieren. An der Veranstaltung können Werbebanden des Sportamts platziert werden.
- dem Sportamt eine angemessene Anzahl Tickets bzw. Startplätze zur freien Verwendung zur Verfügung zu stellen
- als Supporter «Sportamt der Stadt Zürich» aufzuführen, falls eine Sponsorenliste erstellt wird
- den Beitrag nur zweckgebunden, entsprechend des eingereichten Gesuchs zu verwenden. Nichteinhaltung kann Kürzung, Streichung bzw. Rückforderung des Beitrags zur Folge haben
- einen allfälligen Gewinn für den Jugend- und/oder Breitensport einzusetzen
- lässt dem Sportamt zwei Fotos und einen kurzen Text (ca. 500 Zeichen) über die Veranstaltung zukommen zu lassen