Gebühren Badeanlagen
Mehrzweckräume (Pavillon, Lounge, Zelt, Schulungsraum)
Stadtzürcher Sportvereine | Andere Gesuchstellende aus der Stadt Zürich | Auswärtige Gesuchstellende | |
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Raum nicht beheizbar (Letzigraben, Tiefenbrunnen, Wollishofen) ½ Tag (bis 5 Stunden) 1 Tag (ab 5 Stunden, bis 24 Uhr) | Fr. 24.– Fr. 37.– | Fr. 72.– Fr. 110.– | Fr. 240.– Fr. 370.– |
Raum beheizbar (Seebach, Mythenquai, Oerlikon) ½ Tag (bis 5 Stunden) 1 Tag (ab 5 Stunden, bis 24 Uhr) | Fr. 35.– Fr. 48.– | Fr. 105.– Fr. 144.– | Fr. 350.– Fr. 480.– |
Festzelt (Käferberg) Tagespauschale inkl. Reinigung | Fr. 200.– | Fr. 600.– | Fr. 2000.– |
Zusätzlich müssen alle Teilnehmer*innen einen Badeintritt bezahlen, sofern das Bad zum Zeitpunkt der Veranstaltung offen ist. (Ausser Raum Seebach und Zelt Käferberg, die verfügen über einen direkten Zugang und keinen Zutritt zu den Wasserbereichen). Öffnungszeiten Freibäder (bei jedem Wetter und bei schönem Wetter).
Die Miete von Räumen und Aussenbereichen ist bis 24 Uhr beschränkt.
Die Räume eignen sich nicht für Partyveranstaltungen und Feste mit Musik und Tanz, da sich diese in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten befinden.
Weitere Auflagen
Während des gesamten Anlasses muss eine verantwortliche Person mit gültigem Brevet Plus-Pool und ALS-AED-Ausweis anwesend sein. Diese Person muss von der mietenden Person gestellt werden (ausser Raum Seebach und Zelt Käferberg, da kein Zugang zu den Wasserbereichen). Wir können dafür keine eigenen Mitarbeitenden zur Verfügung stellen.
Nutzung von Aussenbereichen
Pro Tag und Anlass | ||
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Anlageteil, z. B. Aussenbereiche, Garderoben (alle Freibäder) | nicht kommerziell | Fr. 500.– |
Anlageteil, z. B. Aussenbereiche, Garderoben (alle Freibäder) | kommerziell | Fr. 1800.– |
Aussenbereiche in den Freibädern können ab etwa 20.30 Uhr, nach Schliessung des Bades genutzt werden. Öffnungszeiten Sommerbäder. Die Gebühren dafür sind Fr. 500.-.
Im Utoquai, Oberer Letten und Stadthausquai gibt es keine Vermietung durch uns. Dort findet nach Badschliessung der Gastrobetrieb statt. Das Seebad Katzensee befindet sich im Naturschutzgebiet. Die Durchführung von Veranstaltungen ist nicht erlaubt.
Weitere Auflagen
- Während des gesamten Anlasses muss eine verantwortliche Person mit gültigem Brevet Plus-Pool und ALS-AED-Ausweis anwesend sein. Diese Person muss vom Mieter gestellt werden.
- Die Miete von Räumen und Aussenbereichen ist bis 24 Uhr beschränkt.
- Die Räume eignen sich nicht für Partyveranstaltungen und Feste mit Musik und Tanz, da sich diese in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten befinden
Gebühren für Foto- und Filmaufnahmen
Gebühr pro Stunde | |
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Private Zwecke (Hochzeit, Hobby usw.) | – |
Schul- und Studienarbeiten (Projektarbeiten usw.) | – |
Medienbeiträge zum Thema Badeanlagen | – |
Sonstige Medienbeiträge, nicht zum Thema Badeanlagen | Fr. 50.– |
Werbung ohne Beeinträchtigung Badebetrieb | Fr. 150.– |
Werbung mit Beeinträchtigung Badebetrieb | nach Aufwand |
Auflagen
Mit der Bewilligung geht der*die Aufnahmeleiter*in, bzw. der Antragsteller*in folgende Verpflichtung ein:
- Aufnahmen sind während dem Badebetrieb nur im Beisein des Badpersonals der Anlage durchzuführen.
- Badegäste dürfen nur mit deren Einverständnis oder wenn sie auf den Aufnahmen nicht erkenntlich sind, fotografiert oder gefilmt werden.
- Der Badebetrieb darf durch die Aufnahmearbeiten nicht gestört werden.
- Auf Verlangen wird dem Sportamt eine oder mehrere der gemachten Aufnahmen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Bearbeitungsgebühren
Bei Bewilligungen werden zusätzlich zur Benutzungsgebühr und allfälligen zusätzlichen Kosten folgende Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt. Für Saison, Semester und Jahresbewilligungen gilt die erste reservierte Belegung als Stichtag.
- Beim Einreichen eines Benutzungsgesuchs weniger als 2 Wochen vor dem gewünschten Belegungsdatum: Fr. 100.–.
- Bei einer von Gesuchstellenden nach der bereits bestätigten Reservation verlangten Änderung der Bewilligung: Fr. 100.–.
- Bei einer durch das Sportamt im Nachhinein festgestellten, nicht bewilligten kostenpflichtigen Nutzung: Fr. 100.–.
Annullierungsgebühren
Bei einer Annullation bis 8 Wochen vor der reservierten Belegung: Fr. 0.-.
Bei einer Annullation bis 2 Wochen vor der reservierten Belegung: Fr. 100.–.
Bei einer Annullation weniger als 2 Wochen vor der reservierten Belegung:
100 Prozent der Benutzungsgebühr, mindestens aber Fr. 100.–.