Miete
Die Stadtzürcher Badeanlagen können ausserhalb der Betriebszeiten für Anlässe gemietet werden. Die Räume in den Badeanlagen werden auch während des Badebetriebes vermietet.
Die Räume eignen sich nicht für Partyveranstaltungen und Feste mit Musik und Tanz, da sich diese in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten befinden. Die Miete ist beschränkt bis um 24 Uhr, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Die Veranstaltung darf nur in den gemieteten Räumlichkeiten stattfinden. Die restlichen Teile der Anlage dürfen selbstverständlich mit den anderen Badegästen genutzt werden.
Raummiete
Aussenbereiche
Für Aussenbereiche ist eine Reservation von Teilbereichen oder eine exklusive Miete erst ab etwa 20.30 Uhr möglich.
Auflagen
Während des gesamten Anlasses muss eine verantwortliche Person mit gültigem Brevet Plus-Pool und ALS-AED-Ausweis anwesend sein (gilt nicht für die Mieter des Mehrzweckraumes Seebach bzw. des Zelts Käferberg/separater Eingang). Diese Person muss vom Mieter gestellt werden.
Die Miete von Räumen und Aussenbereichen ist bis 24 Uhr beschränkt.
Ergänzende Auflagen finden Sie im jeweiligen Gesuch.
Wasserfläche
In den Stadtzürcher Hallenbädern und Schulschwimmanlagen kann für Vereinstraining und Kurse Wasserfläche gemietet werden. Für detaillierte Auskünfte zu Verfügbarkeiten und Preise melden Sie sich bitte telefonisch oder über das untenstehende Kontaktformular.
Der Antrag für eine Miete muss mit dem entsprechenden Gesuchformular gestellt werden.
Gesuch für Veranstaltung für Einzelbelegung
Foto- und Filmaufnahmen
In den Hallen- und Sommerbädern der Stadt Zürich bedarf das Fotografieren und Filmen gemäss Badeordnung eine Bewilligung. Diese kann erteilt werden für private oder gewerbliche Zwecke, Studienaufnahmen, Medienberichte usw.