In den Hallen- und Sommerbädern der Stadt Zürich bedarf das Fotografieren und Filmen gemäss Badeordnung eine Bewilligung. Diese kann erteilt werden für private oder gewerbliche Zwecke, Studienaufnahmen, Medienberichte usw. Für Foto- und Filmaufnahmen ausserhalb der Badöffnungszeiten ist das Gesuchformular für Veranstaltungen auszufüllen.
Aufnahmen sind gebührenpflichtig, Konditionen gemäss Gebührenordnung. Mit der Bewilligung geht der*die Aufnahmeleiter*in beziehungsweise der*die Antragsteller*in folgende Verpflichtung ein:
- Aufnahmen sind während dem Badebetrieb nur im Beisein des Badpersonals der Anlage durchzuführen.
- Badegäste dürfen nur mit deren Einverständnis oder wenn sie auf den Aufnahmen nicht erkenntlich sind, fotografiert oder gefilmt werden.
- Der Badebetrieb darf durch die Aufnahmearbeiten nicht gestört werden.
- Auf Verlangen wird dem Sportamt eine oder mehrere der gemachten Aufnahmen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.