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Angebote und Informationen für Eltern

Informationen für Eltern, Kinder und Jugendliche

Schulpsychologin begrüsst Mutter und Sohn
Mutter und Schulpsychologin bei der Begrüssung

Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen beraten Kinder, Jugendliche und Eltern ab Kindergarten bis Sekundarstufe bei Lernschwierigkeiten oder bei Verhaltensauffälligkeiten und bei Fragen zur schulischen Laufbahn. In der schulpsychologischen Abklärung oder Beratung werden Lösungen gesucht, wie ein Kind unterstützt werden kann und was Eltern und Lehrpersonen zur Verbesserung einer ungünstigen Situation tun können. Die Beratungen im Schulpsychologischen Dienst der Stadt Zürich (SPD) sind kostenlos und vertraulich. 

Bevor Eltern sich beim SPD anmelden, sollten sie mit der Lehrperson Kontakt aufzunehmen, um gemeinsam die Situation und das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Lehrperson kann dann eine Anmeldung beim SPD machen.

Bei Fragen und Unklarheiten können Eltern jederzeit von sich aus und ohne Rücksprache mit Lehrpersonen mit dem SPD in Kontakt treten. Auch Schülerinnen und Schüler können sich mit ihren Anliegen direkt an den SPD wenden.

Die Informationen zur Zweigstelle in Ihrem Schulkreis finden Sie auf der Karte mit den SPD-Standorten.

Beratung im Schulpsychologischen Dienst

Unsere Schulpsychologinnen und Schulpsychologen beraten Kinder, Jugendliche und Eltern ab Kindergarten bis Sekundarstufe bei schulrelevanten Fragen.

Jugendlicher im Gespräch mit der Schulpsychologin
Jugendlicher im Gespräch mit der Schulpsychologin
Ein Jugendlicher in der Beratung bei der Schulpsychologin.
Mit Hilfsmitteln Themen erkennen
Mit Hilfsmitteln Themen erkennen
Vater, Sohn und Schulpsychologe besprechen das Vorgehen
Vater, Sohn und Schulpsychologe besprechen das Vorgehen

Informationen zum Schulpsychologischen Dienst in 9 Sprachen

Multifamilien-Gruppe (MFG)

Wenn Familien gemeinsam voneinander lernen

Kinder und Eltern an einer Multifamiliengruppen-Sitzung im Gespräch

Wenn Kinder Schwierigkeiten im Verhalten zeigen, können sie in diesem Gruppenangebot zusammen mit ihren Eltern neue Lösungen finden. Familien können so einander helfen und sich gegenseitig stärken.

Eine Gruppe von sechs bis acht Familien wird begleitet von zwei Schulpsychologen/innen. Die Gruppe trifft sich während der Schulzeit wöchentlich für zwei Stunden.

Das Angebot ist kostenlos und findet in den Schulkreisen Glattal und Waidberg statt.

Weitere Informationen erhalten Sie von Frau C. Hew, SPD Zweigstelle Glattal und Frau D. Niederhauser, SPD Zweigstelle Waidberg.

Trauma-Gruppen

Erlebnisse verarbeiten, um Verluste trauern, Identität neu entwickeln und wieder in die Zukunft schauen

Bild zur Gruppentherapie (Mit Gefühlen beschriftetes Herz, das ein Mädchen in der Gruppentherapie hergestellt hat

Kinder und Jugendliche mit traumatisierenden Erlebnissen (z.B. Unfälle, Gewalt, Krieg, Flucht) bekommen in der Gruppentherapie einen Raum für den Ausdruck und die Verarbeitung ihrer Erfahrungen. Im geschützten Rahmen einer geführten Gruppe können sie sich der neuen Realität annähern.

Die Gruppen setzen sich nach Alter oder nach Thematik aus 8 bis 12 Kindern oder Jugendlichen zusammen. Sie werden durch ausgewiesene Fachpersonen geleitet.

Die Anmeldung erfolgt durch die Lehrperson mittels eines Anmeldeformulars. Das Angebot ist kostenlos und besteht für die ganze Stadt Zürich. 

Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau C. Paterson (Fachleitung) und Frau M. Zellweger (Administration), SPD Zweigstelle Waidberg.

Informationen für Privatschülerinnen und Privatschüler

Das Schul- und Sportdepartement hat eine Website eingerichtet, auf der alle für Eltern von Privatschülern/-innen wichtigen Informationen zu finden sind: www.stadt-zuerich.ch/privatschulung. Sie verweist auf ein Merkblatt zu therapeutischen Angeboten und enthält ein Anmeldeblatt für die Abklärung eines Therapiebedarfs.

Der SPD bietet Privatschülern/-innen, die in der Stadt Zürich wohnhaft sind, Abklärungen und Beratungen bei drei Fragestellungen an:

  1. Abklärung, Indikation und Begleitung einer aus schulischen Gründen nötigen Psychotherapie.
  2. Rückschulung aus der Privatschule in die Volksschule bei vermutetem besonderem Förderbedarf. Der Wunsch zum Wechsel in die Volksschule ist von den Eltern vorgängig der zuständigen Kreisschulbehörde schriftlich mitzuteilen.
  3. Vermutete Sonderschulbedürftigkeit: In diesem Fall wenden sich die Eltern an die zuständige Kreisschulbehörde, die dem SPD  den Auftrag einer Abklärung auf Sonderschulbedürftigkeit erteilen kann. Voraussetzung dabei ist, dass die Eltern einverstanden sind, ihr Kind von der Privatschule zu nehmen und in einer Sonderschule oder Regelschule beschulen zu lassen.

Weitere Informationen

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