Seit Juli 2018 kommt bei der beruflichen und sozialen Integration von Sozialhilfebeziehenden in der Stadt Zürich eine neue Strategie zum Einsatz. Deren Kern ist ein Paradigmenwechsel von der Sanktionierung hin zu Befähigung und Motivation der Betroffenen. Die Erkenntnis, dass eine Qualifizierung nur aus Eigenmotivation funktionieren kann, und die damit einhergehende Freiwilligkeit im Bereich der Arbeitsintegration haben schweizweit für viel Aufsehen gesorgt.
An einer Medienkonferenz hat das Sozialdepartement der Stadt Zürich nun eine erste Bilanz gezogen. Mit gutem Ergebnis: Denn auch wenn nach nur sechs Monaten noch keine Wirkungsanalyse im eigentlichen Sinne erfolgen kann, zeigen sich laut Stadtrat Raphael Golta bereits erste, klar positive Tendenzen: «Die Abkehr von Zwang und Sanktionen bewährt sich. Ein grosser Teil der Sozialhilfebeziehenden, die unsere Abklärung durchlaufen, haben momentan keine realistische Chance auf eine existenzsichernde Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt. Obwohl sie nach der neuen Strategie nicht mehr verpflichtend an einem der Programme der Arbeitsintegration teilnehmen müssten, arbeiten nahezu alle trotzdem in den verschiedenen Angeboten weiter – freiwillig. An der Motivation zu arbeiten mangelt es ihnen also nicht.»
Zielgruppenverteilung entspricht den Erwartungen
Seit Juli 2018 werden alle neu in die Sozialhilfe eintretenden Klientinnen und Klienten, die grundsätzlich arbeitsfähig sind, nach dem Durchlaufen der vierwöchigen Basisbeschäftigung in eine von vier Zielgruppen einteilt. Sozialhilfebeziehende, die schon länger auf Unterstützung angewiesen sind, werden sukzessive ebenfalls nach diesem Bewertungsschema eingeordnet. Entscheidend für die Zuteilung ist zum einen wie arbeitsmarktnah die Kompetenzen und Erfahrungen der Betroffenen sind und zum anderen, wie hoch sie ihre Chancen auf eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt einschätzen. Raphael Golta ist vom Ergebnis wenig überrascht: «Die Verteilung entspricht unseren bisherigen Erfahrungen. Rund zwei Drittel der Personen sind aufgrund ihres Qualifikationsniveaus und ihres beruflichen Lebenslaufs als arbeitsmarktfern einzustufen. Bei ihnen steht derzeit die soziale Integration via Beschäftigung im Teillohn oder in der gemeinnützigen Arbeit im Vordergrund. Ein weiteres knappes Drittel hingegen bringt Kompetenzen mit, die am Arbeitsmarkt nachgefragt werden, und will auch aktiv einen Job suchen. Sie werden jetzt vor allem bei Bewerbungsprozess begleitet und unterstützt. Der prozentuale Anteil an Menschen, die eigentlich eine Stelle finden könnten, dies aber nicht wollen, ist mit rund einem Prozent hingegen verschwindend gering.»
Veränderte Prozesse und neue Angebote
Die Einführung der neuen Strategie rückt die Kernkompetenzen Beratung, Befähigung und Motivation ins Zentrum der Arbeit der Sozialarbeitenden. Darüber hinaus wurden verschiedene Zuständigkeiten und Abläufe angepasst und durch die standardisierten Verfahren die Transparenz der Entscheide erhöht sowie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen involvierten Stellen vereinfacht. Die Klientinnen und Klienten können darum nun deutlich schneller von den verschiedenen Beschäftigungs- oder Weiterbildungsangeboten profitieren. Neu ist ebenfalls, dass alle Teilnehmenden die vierwöchige Basisbeschäftigung nicht nur mit einer detaillierten Einschätzung ihrer beruflichen Möglichkeiten, sondern auch mit einem professionell gestalteten und aktuellen Lebenslauf für ihre Bewerbungsunterlagen verlassen.