Teillohn
Teillohnstellen ermöglichen es Sozialhilfebeziehenden, die auf dem ersten Arbeitsmarkt vorerst keine Anstellung finden, wieder einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und einen Teil ihres Einkommens selber zu erzielen. Das Sozialdepartement stellt Teillohnstellen in eigenen Betrieben zur Verfügung und vermittelt Teillohnangestellte an andere städtische Unternehmen. Zudem unterstützt die Stadt Zürich private Trägerschaften, die Teillohnjobs anbieten. Die Anstellungen im Teillohn sind unbefristet.
Die Teillohnangestellten arbeiten in Betrieben, die überwiegend in Nischen tätig sind und sonst nicht profitabel bewirtschaftet werden könnten.
- Anstellung mit unbefristetem Arbeitsvertrag nach städtischem Reglement
- Beförderungschancen bei guter Leistung
- bezahlte Ferien und Sozialleistungen nach gesetzlichen Vorgaben
- Erwerb von Schlüsselqualifikationen für den Arbeitsmarkt
Teillohnstellen sind geeignet für erwerbslose Sozialhilfebeziehende,
- die aufgrund ihres persönlichen Hintergrunds oder der Arbeitsmarktsituation im Moment keine reguläre Anstellung finden.
- die arbeiten und eine Gegenleistung zur Sozialhilfe erbringen können.
- die mindestens eine 50%-Anstellung aufnehmen können.
- bei denen keine akute Suchtmittelproblematik besteht.
Angemeldet werden können erwerbslose Frauen und Männer,
- die in der Stadt Zürich Sozialhilfe beziehen.
- Schweizer Staatsbürgerin oder -bürger sind oder eine Arbeitsbewilligung einholen können.
- 40 Stunden pro Woche = 100%-Anstellung
- Teilzeitbeschäftigung ab 50% möglich
- Zwischen 1600 bis 2000 Franken/Monat bei einem 100%-Pensum, je nach Aufgabengebiet und Leistungsfähigkeit
- Anrechnung des Lohns an die Sozialhilfe
- Je nach Einstufung Einkommensfreibeträge von 150 bis 350 Franken, jeweils bei einem 100%-Pensum
Die Teillohnangestellten sind ihren Möglichkeiten entsprechend wieder ins Berufsleben integriert. Sie verdienen einen Teil ihres Lebensunterhaltes selber und entlasten damit die Sozialhilfe. Langfristig erhöhen sich ihre Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt.
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