A
Der Strichplatz wird von der zum Sozialdepartement gehörenden Dienstabteilung Soziale Einrichtungen und Betriebe betrieben und vom Platzteam Depotweg betreut. Die Stadtpolizei ist auf dem Strichplatz punktuell präsent. Sie überprüft primär die Prostitutionsgewerbebewilligungen der Sexarbeiter*innen und interveniert bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten.
Nein. Es gibt keine Registrierung.
- Schäden am Auto siehe > Haftung: Wer haftet bei Schäden, z. B. am Auto?
B
Zum Angebot gehören sozialarbeiterische und sozialmedizinische Betreuung durch das Platzteam Depotweg. Der Ausbau des sozialmedizinischen Angebots sowie die Infrastruktur auf dem Strichplatz haben die Situation der Sexarbeiter*innen deutlich verbessert und werden geschätzt.
Es gibt keine quantitativen Vorgaben, wie viele Sexarbeitende auf dem Strichplatz arbeiten sollen. Angebot und Nachfrage müssen sich die Waage halten. Ziel des Strichplatzes war die Verbesserung der Situation für die Bevölkerung und die Sexarbeitenden sowie die Beendigung des unhaltbaren Zustands am Sihlquai.
Der Strichplatz steht allen Sexarbeitenden offen, die über eine gültige Prostitutionsgewerbebewilligung der Stadt Zürich verfügen. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens werden Handlungsfähigkeit, Erwerbsberechtigung und Abschluss einer Krankenversicherung geprüft. Die Sexarbeitenden müssen volljährig sein und an einem Beratungsgespräch bei Flora Dora teilnehmen. Ausserdem müssen sie die Platzordnung einhalten. Weitere Zutrittskriterien gibt es nicht.
Die Strichzone Allmend Brunau ist eher ungeeignet für die Strassensexarbeit und quasi eine Reservezone. Es fehlt an Infrastruktur und die Sicherheit der Sexarbeitenden ist nicht gewährleistet. Die Stadt Zürich rät den Sexarbeitenden ab, an der Brunau zu arbeiten.
- siehe auch > Strichzonen und die Informationen der Stadtpolizei zur Strassensexarbeit
F
Der Strichplatz ist primär ein Autostrich. Seit Anfang 2018 werden auch andere Fahrzeuge und Fahrtnisse (Fahrräder, Motorräder, Trottinettes, Skateboards oder Inline-Skates) auf dem Strichplatz zugelassen, da seitens der Freier/Kundschaft offenbar ein Bedarf dafür besteht.
Es gibt auf dem Strichplatz acht Autoboxen und vier «Stehboxen». Damit wurde auf das Anliegen von Sexarbeitenden und Kundschaft reagiert, dass nicht alle alle Kund*innen die Dienstleistungen im eigenen Auto beziehen wollen.
G
Das Platzteam Depotweg bietet im Pavillon Gesundheitsberatung und ärztliche Sprechstunden, Präventionsmaterial sowie in Kooperation mit Isla Victoria Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten an. Sämtliche Dienstleistungen sind freiwillig. Es gibt keine obligatorischen Gesundheitskontrollen.
H
Die Stadt Zürich schliesst jegliche Haftung aus.
K
Der Preis wird zwischen Sexarbeitenden und Freier/Kundschaft ausgehandelt.
Für die bauliche Realisierung des Strichplatzes haben die Stadtzürcher Stimmberechtigten am 11. März 2012 2,395 Mio. Franken bewilligt, davon 0,495 Mio. Franken für die Sanierung von Altlasten. Für den Strichplatz wurden letztlich 1,66 Mio. Franken aufgewendet, für die Entsorgung von belastetem Erdreich 0,43 Mio. Franken. Mit dem Baukredit von 1,66 Mio. Franken wurden auf dem Gelände der Corso die Unterstände für die Sexarbeitenden, die Boxen sowie der Beratungscontainer mit Sanitärzellen und das Büro für Platzteam-Mitarbeitende erstellt. Der Baukredit wurde entsprechend um 0,29 Mio. Franken nicht ausgeschöpft.
Der jährliche Betriebsaufwand beträgt rund 800'000 Franken. Er besteht vorwiegend aus Personalkosten für die Beaufsichtigung des Strichplatzes, der Beratungsleistung für Sexarbeiter*innen und für die Infrastruktur sowie den Unterhalt dieser.
L
Die Präsenz der Polizei an der Langstrasse bleibt stark. Sexarbeitende und Freier werden konsequent angezeigt. Diese Praxis wirkt gut. Es ist zu keiner Zunahme oder Verlagerung gekommen.
- siehe auch > Strichzonen
M
N
Der Strichplatz hat kaum Immissionen auf seine Nachbarschaft. Die Stadtpolizei und das Sozialdepartement nehmen die Sicherheitsanliegen der Anrainer*innen sehr ernst. Der Sicherheit in der Umgebung wird grosse Aufmerksamkeit gewidmet. Alle Nutzer*innen des Platzes werden angehalten, Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen.
Patrouillen der Stadtpolizei sind regelmässig in der Umgebung präsent. Bisher wurden nur vereinzelte Beobachtungen aus der Nachbarschaft gemeldet.
In jeder Box ist beifahrerseitig ein Notfallknopf angebracht, der im Pavillon einen akustischen und auf der entsprechenden Box einen optischen Alarm auslöst.
P
Auf dem Strichplatz gilt eine Platzordnung. Bei mehrfachen und groben Verstössen gegen die Platzordnung wird die Polizei zugezogen und ein Platzverbot ausgesprochen.
Es gibt keine polizeiliche Überwachung des Strichplatzes. Patrouillen der Uniformpolizei befahren den Platz in der Regel nur bei Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Notfällen.
Patrouillen der Fachgruppe Milieu- und Sexualdelikte überprüfen regelmässig die Prostitutionsgewerbebewilligungen.
R
Nein. Es steht ein Selectaautomat zur Verfügung.
S
Der Strichplatz verbessert die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für die Sexarbeitenden, sowohl von der Betreuung als auch von der Infrastruktur her, deutlich. Dieser Fortschritt wird von den Sexarbeitenden sehr geschätzt. Seit der Eröffnung des Strichplatzes ist es zu keinen groben Gewaltvorfällen gegenüber Sexarbeitenden mehr gekommen.
- siehe auch > Aufsichtspflicht
- siehe auch > Notfallknopf
Die Strassensexarbeit ist aufgrund der (übergeordneten) bundesgerichtlichen Rechtsprechung durch die Wirtschaftsfreiheit geschützt und muss damit in den Strichzonen geduldet werden. Der Strassenstrich muss deshalb so ausgestaltet werden, dass die Bevölkerung und die Sexarbeiter*innen vor negativen Auswirkungen geschützt sind. Wenn die Sexarbeiter*innen ihre Tätigkeit in der Illegalität ausüben müssten, würden sich die Zustände für sie und für die Bevölkerung massiv verschlimmern.
Ausserhalb des Strichplatzes ist die Strassensexarbeit nur in den dafür vorgesehenen Strichzonen und Kontaktbars erlaubt. Die Sexarbeitenden werden darüber aufgeklärt und können bei Nichteinhaltung angezeigt werden.
V
Der Strichplatz wird nicht videoüberwacht. Bei Verstössen gegen die Platzordnung oder bei Straftaten interveniert das Personal. In Notfällen wird die Polizei aufgeboten.
Z
- bzw. Stehen die Zuhälter*innen nun nicht einfach vor dem Strichplatz?
Sowohl durch das betreuerische Angebot auf dem Platz als auch durch das Zutrittsverbot für Zuhälter*innen wurde der Spielraum der Sexarbeitenden im Vergleich zum Sihlquai vergrössert und der direkte Zugriff der Zuhälter*innen verringert. Das ist für die Sexarbeitenden zweifellos ein Fortschritt, auch wenn das Ausbeutungsverhältnis im Grundsatz bestehen bleibt. Vor dem Platz und im Umfeld werden die Zuhälter*innen weggewiesen.
Zuhälter*innen erhalten ein unbefristetes Platzverbot und werden bei Zuwiderhandlung wegen Hausfriedensbruchs angezeigt.