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Areal und Umgebung

Das Areal hat eine Zu- und eine Ausfahrt, eine Rundstrecke, einen Beratungspavillon für die Sexarbeitenden, vier Standplätze für Wohnmobile und zwölf Sexboxen. In acht der zwölf Sexboxen fährt die Kundschaft direkt mit dem Auto hinein. Bei vier Boxen parkieren sie das Auto davor und gehen zusammen mit der Sexarbeitenden zu Fuss in die Box. Auf dem gesamten Strichplatz gilt Schritttempo (höchstens 10 km/h).

Situationsplan

  1. Sexboxen
  2. Pavillon Platzteam Depotweg
  3. Sichtschutzwand
  4. Maschenzaun
  5. Unterstände
  6. WC-Kabinen
  7. Stellplätze für Wohnmobile
  8. Sichtschutz Erdwall
  9. Basislager

Umgebung

In der Umgebung des Strichplatzes wird gewohnt und gearbeitet. Alle Nutzer*innen des Platzes sind angehalten, Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen.

Strassensexarbeit ist in der Stadt Zürich nur innerhalb der vom Stadtrat verfügten Strichzonen und zu den festgesetzten Zeiten erlaubt.

Ausserhalb dieser Zeiten und Orte werden sowohl Sexarbeiter*innen als auch ihre Kundschaft gebüsst, falls sie Dienstleistungen vereinbaren oder erbringen. Zusätzlich kann eine Wegweisung gemäss kantonalem Polizeigesetzt ausgesprochen werden.

Sexarbeiter*innen riskieren ausserdem den Entzug der Prostitutionsgewerbebewilligung.

Falls Kund*innen mit einer*m Sexarbeiter*in im Auto den Platz verlassen, um sich in der Umgebung bedienen zu lassen, müssen sie damit rechnen, dass sie vom Personal mit einem Platzverbot belegt werden.

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