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Formulare

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Bezug von Jokertagen

Jokertage

Gemäss Volksschulverordnung des Kantons Zürich können Schülerinnen und Schüler während zweier Tage pro Schuljahr dem Unterricht ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben. Für den Bezug der Jokertage benötigen Sie keine Bewilligung.

Bezug der Jokertage

Pro Schuljahr stehen Ihnen zwei Jokertage zur Verfügung, die sie nacheinander oder einzeln beziehen können. Halbtage gelten auch als ganze Tage. Jokertage können nicht auf das folgende Schuljahr übertragen werden; Nicht bezogene Jokertage verfallen am Ende des Schuljahres. 

Information der Schule

Wir bitten Sie, die Lehrperson Ihres Kindes möglichst ein paar Tage im Voraus über den Bezug eines oder beider Jokertage zu informieren. Bitte füllen Sie entsprechend das Formular aus.

Sollte eine frühzeitige Information nicht möglich sein, melden Sie Ihr Kind spätestens vor Unterrichtsbeginn ab wie sie es täten, wenn es krank wäre. Ein Fernbleiben vom Unterricht ohne Meldung an die Lehrperson gilt als unentschuldigte Absenz.

Sperrtage

Die Schule kann einzelne Tage zu sogenannten Sperrtagen erklären, an denen Sie keinen Jokertag beziehen dürfen und Ihr Kind am Unterricht oder einem besonderen Anlass teilnehmen muss. Dies können insbesondere Sport- oder Besuchstage, aber auch erste Schultage auf einer neuen Stufe mit einem Begrüssungsanlass sein. Die Schule informiert Sie im Voraus über Sperrtage. 

Jokertage zu Ferienbeginn oder -ende

Grundsätzlich dürfen Sie Jokertage vor Ferienbeginn oder bei Schulbeginn beziehen. Wir bitten Sie, sorgfältig abzuwägen, wie Sie die Jokertage einsetzen und was Ihr Kind in der Schule allenfalls verpasst. Der gemeinsame Abschluss einer Klasse vor den Sommerferien oder der erste Schultag auf einer neuen Schulstufe mit einer neuen Lehrperson sind wichtige Ereignisse im Schulalltag und fördern das Gemeinschaftsgefühl einer Klasse, was auch zum Wohlbefinden Ihres Kindes beiträgt.

Dispensationen

Dispensation (mehr als 2 Tage)

Gründe für Dispensationen

  • aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
  • hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art
  • Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen (Nachweis erforderlich)
  • aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen (Nachweis erforderlich)

 Regelungen

  • ab 3 Tagen oder wenn die Jokertage aufgebraucht sind   
  • Richten Sie das Gesuch mit Begründung mindestens zwei Wochen im Voraus an das Sekretariat per Email: annette.daetwyler@schulen.zuerich.ch oder per Post:
    Schule Langmatt, Heilighüsli 19, 8053 Zürich
  • Urlaubsgesuche werden nur einmal pro Klassenstufe bewilligt

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