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Rund um unsere Schule

Schulhausordnung Schule Langmatt

Allgemeines

Die Hausordnung gilt für Schülerinnen, Schüler und alle Personen, welche sich im Schulhaus und auf dem Areal des Schulhauses Langmatt aufhalten. Sie basiert auf der städtischen Hausordnung der Stadt Zürich (3. November 2009) und den Verordnungen zum Volksschulgesetz des Kantons Zürich.

Kodex

Wir sind eine Schule, in der sich alle wohl und sicher fühlen können. Wir akzeptieren alle Personen, aber nicht jedes Verhalten.

1. Wir respektieren und achten einander.

2. Wir pflegen eine gewaltfreie Streitkultur.

3. Wir tragen unserem Lebensraum Schule Sorge.

4. Wir schauen hin und helfen einander.

5. Wir leben einen Schulalltag, in welchem Spass und Humor dazugehören.

6. Wir halten uns an die Hausordnung.

Gemeinsam tragen wir die Verantwortung für diese Werte und schaffen ein positives und gesundes Lernklima.

1. Allgemeine Regeln

1.1 Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol, Raucherwaren, anderen Suchtmitteln sowie E-Zigaretten/E-Shishas ist auf dem Schulareal verboten.

1.2 Mobiltelefone und andere elektronische Geräte dürfen von Schülerinnen und Schülern im Schulhaus und auf den Aussenanlagen nur zu schulischen Zwecken benützt werden. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Schulpersonals müssen die Geräte ausgeschaltet und nicht sichtbar versorgt sein. Bei Verstoss gegen diese Regelung kann das Gerät vom Schulpersonal vorübergehend eingezogen werden und zur Abholung durch die Erziehungsberechtigten bereitgehalten werden.

1.3 Foto-, Film- und Tonaufnahmen auf der Schulanlage bedürfen einer Bewilligung der Schulleitung.

1.4 Ereignen sich auf dem Schulareal Unfälle oder Sachbeschädigungen, kommt die private Versicherung der Eltern dieser Kinder dafür auf.

1.5 Gefährliche Gegenstände wie Waffen und Waffenattrappen sind auf der Schulanlage verboten. Sie werden von den Mitarbeitenden der Schule konfisziert und müssen von den Eltern auf der Kreisschulbehörde abgeholt werden.

1.6 Sachbeschädigungen müssen sofort einer Lehrperson, Betreuungsperson, dem Hausdienst oder der Schulleitung gemeldet werden.

1.7 Fahrräder und Kickboards müssen an den für sie definierten Abstellplätzen geparkt werden.

2. Pausenregelung

2.1 Die Schüler*Innen verlassen in den Pausen das Schulgebäude. Ausnahmen bewilligt die Lehrperson oder die Pausenaufsicht.

2.2 Bleiben die Schüler*Innen im Schulzimmer, obliegt die Aufsicht der unterrichtenden Lehrperson.

2.3 Die Toiletten werden zu Beginn oder zum Ende der Pause benutzt.

2.4 Das Verlassen des Schulareals während der Pausen ist verboten. Für Kinder, die sich während der Pausen ohne Erlaubnis vom Pausenplatz entfernen, haften die Eltern.

2.5 Bei speziellen Witterungsverhältnissen müssen die ausserordentlichen Regeln und Anordnungen des Schulpersonals (z.B. Schneeballzonen) befolgt werden.

3. Schulareal

3.1 Ballspiele sind nur auf den Spielwiesen und auf dem Hartplatz MST erlaubt.

3.2. Es ist verboten, auf Geländer, Mauern, Dächer und Bäume zu klettern.

3.3. Das «Trülli» darf nur von aussen gedreht werden. Abspringen während der Fahrt vom «Trülli» und vom Drehteller ist nicht erlaubt.

3.4. Niemand steigt durch die Fenster ein oder aus.

3.5. Bei Schnee gelten die abgemachten Zonen für Schneeballspiele. Für die Unterstufe ist dies die Wiese hinter dem Schulhaus und für die Mittelstufe die grosse Fussballspielwiese. Der Hausdienst entscheidet über die Öffnung der Wiesen.

3.6. Velos, Micros und Skateboards bleiben draussen und werden auf direktem Weg an die Stangen gekettet. Im Falle von Beschädigung oder Diebstahl übernimmt die Schule keine Haftung.

3.7. Platz vor dem Teamzimmer: In der 10-Uhr Pause darf der Platz von den 4. – 6. Klass-Schüler*innen mit Kickboards und anderem Rollmaterial nach Absperrung der Einfahrt befahren werden (Fahrräder sind nicht erlaubt). Das Tragen eines Helmes und der nötigen Schutzausrüstung liegt in der Verantwortung der Eltern.

4. Schulgebäude

4.1 Im Schulhaus verhalten wir uns angemessen. Wir sprechen leise. Wir fahren, rennen und spielen nicht. Wir essen und trinken nicht im Schulhaus, sondern auf dem Pausenplatz.

4.2 Bälle müssen getragen werden.

4.3 In den Schulzimmern werden Finken getragen.

4.4 Die Toiletten sind sauber zu halten und werden nicht absichtlich verschmutzt.

5. Öffnungszeiten/ Erreichbarkeiten

5.1 Es gelten folgende Öffnungszeiten:

Schulhaus: 07:30 – 12:15 und 13:00 – 16:30 (ausser Mittwoch-Nachmittag)

Kindergarten: 08:10 – 12:00 und 13:35 – 15:20

Betreuung: 07:00 – 18:00 Uhr

Schulanlage: 07:00 – 22.00 Uhr

5.2 Die Erreichbarkeit der Lehrpersonen wird klassenintern geregelt.

6. Massnahmen bei Regelverstössen

6.1. Nach Möglichkeit sollen Konflikte unter Kindern auch durch diese geklärt werden. Kann der Konflikt nicht durch die Betroffenen selber gelöst werden, wenden sie sich an die Pausenaufsicht. Diese setzt bestehende Regeln durch.

6.2 Bei wiederholtem Missachten der Schulhausregeln ohne Einsicht eines fehlerhaften Verhaltens, wenn Mitschüler*Innen verletzt wurden oder Material beschädigt wurde, wird eine angemessene Konsequenz eingefordert und weitere Personen (Klassenlehrperson, Eltern, Schulleitung) einbezogen.

6.3 Der Pausenaufsicht / der Klassenlehrperson stehen entsprechend der Schwere des Regelverstosses unter anderem folgende Massnahmen zur Verfügung:

• Zurechtweisendes Gespräch

• Entzug des verbotenen Gegenstandes (bis Schulschluss oder gemäss Rücksprache mit den Eltern)

• Erteilen einer Zusatzaufgabe

• Aufbieten in der unterrichtsfreien Zeit nach Mitteilung an die Eltern

• Gespräch mit der Schulleitung

• Mitteilung an die Eltern

• Einbezug der Kreisschulbehörde

7. Zuständigkeiten

7.1 Das Schulpersonal ist für die Einhaltung der Hausordnung und die Umsetzung allfälliger Massnahmen verantwortlich.

7.2 Die Schülerinnen und Schüler sind für einen geregelten und geordneten Schulbetrieb mitverantwortlich. Sie tragen zur Ordnung und Sauberkeit in der Schulanlage bei.

Die Hausordnung tritt per August 2020 in Kraft und ersetzt alle früheren.

Umgang mit elekronischen Geräten

Smartwatches, Mobiletelefone und Tablets

Grundsatz

Mobiltelefone, Smart-Watches und weitere elektronische Geräte mit einem Bildschirm bleiben im Schulgebäude und auf dem Schulareal versorgt in der Schultasche. Die Geräte sind ausgeschaltet oder im Flugmodus und dürfen nur mit Erlaubnis der Lehrperson zu Unterrichtszwecken eingesetzt werden. 

Der Grundsatz gilt auch für Schulanlässe wie Schulreise, Sporttage oder Klassenlager und kann durch Spezialregeln der Schulleitung, der Klassenlehrperson oder der verantwortlichen Lehrperson ergänzt werden.

Sanktionen bei Regelverstössen

Grundsätzlich wird an die Selbstverantwortung der Schüler*innen appelliert. Bei Verstoss gegen diese Regelung kann das Gerät vom Schulpersonal vorübergehend eingezogen werden. Nach Schulschluss bekommen es die Schüler*innen zurück und Sie als Erziehungsberechtigte werden über den Verstoss informiert. Zusätzlich erhält der/die Schüler*in eine Ermahnung.

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