Mitwirkung Schülerschaft
Vom Volksschulgesetz her haben die Eltern in der Schule Mitwirkungsrechte. Ebenso ist es bei den Jugendlichen. Die Schülerinnen und Schüler sollen ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend an Entscheidungen beteiligt werden, die sie selbst betreffen, und Verantwortung für ihr Handeln und Lernen übernehmen.
Mit den Lehrpersonen zusammen werden Regeln festgelegt und Abmachungen für das Zusammenleben in der Klasse und in der Schulgemeinschaft getroffen.
Die SchülerInnenpartizipation kommt beim Klassenrat auf der Klassenebene und auf Schulhausebene in Form des Schülerparlaments zum Tragen.
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