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Mitwirkung Eltern

Zweck und Ziel der Elternmitwirkung

Die Elternmitwirkung dient dem regelmässigen Informations- und Meinungsaustausch zwischen Eltern und Lehrpersonen bzw. der Schule sowie zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit, in der die gemeinsame Verantwortung für die Erziehung und Bildung der Kinder zur Geltung kommt.

Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen der Elternmitwirkung

• Sie vertritt die Interessen und Anliegen der Eltern

• Sie fördert das gegenseitige Verständnis zwischen Eltern und Schule

• Sie unterstützt die Schule bei Projekten und Anlässen

• Sie fördert die Elternbildung (z.B. Organisation von Veranstaltungen zu Schul- und Erziehungsfragen wie Lernen, Ernährung, Sucht, Sexualität, Grenzen setzen, Berufswahl, Gewalt, Integration, etc.)

• Sie wird beim Schulprogramm sowie bei betrieblichen Fragen wie Schulhaus- und Pausenplatzgestaltung angehört

• Sie wird in den Bewertungsprozess der schulinternen Qualitätssicherung einbezogen

• Die Elternmitwirkung nimmt weder Kontroll- noch Aufsichtsfunktionen wahr und es besteht keine Mitsprache bei: Personalentscheidungen, Klassenzuteilungen, Wahl der Lehrmittel, Methoden und Inhalt des Unterrichts

Kontaktperson

Kontakt - Elternmitwirkung

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