Mitwirkung Schülerschaft
Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist als wesentlicher Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrags im Zürcher Volksschulgesetz verankert. Partizipation bedeutet, den SuS die Möglichkeit zu geben, ihre Meinung frei zu äussern, Verantwortung zu übernehmen und an Entscheidungen teilzuhaben, die sie persönlich betreffen. Sie sollen durch vielfältige Übungsmöglichkeiten zu dialogfähigen, solidarischen, urteils- und kritikfähigen und verantwortungsbewussten Persönlichkeiten heranwachsen können.
«Sag es mir, und ich werde es vergessen.
Zeig es mir, und ich werde mich daran erinnern.
Beteilige mich und ich werde es verstehen.» Laotse
Die Partizipation muss im Schulalltag eine tragende Rolle einnehmen, damit
- SuS sich als selbstwirksam wahrnehmen können
- SuS ihre Selbst-, Sozial-, Sach- und Methodenkompetenz entwickeln können
- SuS sich als aktive Gestalter erleben und die Zuversicht gewinnen, Aufgaben eigenständig und ergebnisbezogen zu gestalten
- SuS sich mit ihrer eigenen Schule stärker identifizieren können
- das Gemeinschaftsgefühl innerhalb der Schule und Schülergemeinschaft gestärkt wird
- demokratisches Handeln erlernt und ermöglicht wird
- Schule zu einem Lern- und Lebensort wird
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