Dokumente und Formulare
Jokertage und Dispensationen
Jokertage via Klapp-App melden:
Ein Jokertag ist eine Absenz, welche Eltern für Ihr Kind ohne Angabe von Gründen beziehen können. Pro Schuljahr können maximal zwei Jokertage bezogen werden. Nicht bezogene Jokertage verfallen Ende Schuljahr. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet bzw. die Abwesenheit nur einen halben Tag betrifft.
Dispensationsgesuch via Formular an Klassenlehrperson senden/abgeben:
Die Eltern richten das ausgefüllte Dispensationsgesuch frühzeitig an die Klassenlehrperson.
Das Dispensationsgesuch geht anschliessend via Klassenlehrperson an die Schulleitung und schliesslich wieder zurück an die Klassenlehrperson, die Eltern und die Kreisschulbehörde.
Nichtbewilligung:
Die Schulleitung kann anordnen, dass bei besonderen Schulanlässen wie Besuchstagen, Sporttagen, Exkursionen, Schulreisen, Klassenlagern oder Projektwochen keine Jokertage bezogen werden können bzw. Dispensationsgesuche nicht bewilligt werden.
Zu besonderen Schulanlässen gehören auch die letzten Schultage vor den Sommerferien am Ende einer Schulstufe (2. KG / 3. Kl. / 6. Kl.) sowie die ersten Schultage zu Beginn einer neuen Schulstufe (1. KG / 1. Kl. / 4. Kl.). An diesen Tagen werden unter anderem mit der ganzen Schule und der Klasse, den Lehr- und Betreuungspersonen sowie den Eltern verschiedene Abschiede bzw. Begrüssungen gefeiert sowie letzte gemeinsame Ausflüge durchgeführt und das Klassenzimmer und alle Schulmaterialien gemeinsam aufgeräumt. Die letzten und die ersten Schultage einer Schulstufe sind für alle Kinder, die Klassengemeinschaften und die Schule sozialpädagogisch sehr wichtig.
Unterrichtsinhalte vor- oder nachholen:
Die Schülerinnen und Schüler sind gemäss Anweisungen der Lehrpersonen zum Vor- oder Nachholen der verpassten Unterrichtsinhalte verpflichtet.
Abmeldung Betreuung:
Die Eltern sind für die Abmeldung in der Betreuung selbst verantwortlich. Elternbeiträge können nicht zurückerstattet werden.
Zuzug und Wegzug / Schulwechsel
- Zuzugsmeldung: Meldung der Eltern an Kreisschulbehörde bei Wohnortwechsel in den Schulkreis LetziZuzugsmeldung (PDF, 158 KB)Dokument herunterladen
- Mutationsformular: Meldung der Eltern an Schule Altweg bei Wegzug / SchulwechselMutationsformular (PDF, 344 KB)Dokument herunterladen
- Weitere Formulare und Informationen Webseite Kreisschulbehörde Letzi
Altweg-Infos
Weitere Informationen
- Schulferien Schulferien
Verschiedenes
- Unter Merkblätter finden sie unter folgendem Link Informationen zur Erziehung als Herausforderung: Herausforderung Erziehung