7832 Franken – das ist der mittlere Lohn in der Stadt Zürich
Im Jahr 2018 lag der mittlere Lohn in der Stadt Zürich bei 7832 Franken pro Monat (brutto, standardisiert). Somit verdiente die Hälfte der in der Erhebung erfassten Beschäftigten in der Stadt mehr als 7832 Franken pro Monat, die andere Hälfte weniger. Das geht aus der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung 2018 hervor. Je nach Branche, Ausbildung, Funktion, Alter und Geschlecht unterscheiden sich die Löhne erheblich. (17. Dezember 2020 - Martin Brenner)
Gegenüber der letzten Lohnstrukturerhebung im Jahr 2016 blieben die Löhne fast unverändert (+0,15 %). Seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2012 haben sich die Löhne um 1,74 Prozent erhöht (Grafik 1). Auch weiterhin liegen die Löhne in der Stadt Zürich deutlich über dem Schweizer Mittelwert. Während der gesamtschweizerische Medianlohn im Jahr 2018 bei 6538 Franken lag, verdiente man in der Stadt Zürich mit 7832 Franken im Mittel fast 20 Prozent mehr. Im Vergleich mit dem gesamten Kanton Zürich, wo der Medianlohn 2018 bei 6995 Franken lag, verdienten in der Stadt Zürich Beschäftigte rund 12 Prozent mehr. Diese Unterschiede dürften – zumindest teilweise – auf die Branchenstruktur zurückzuführen sein, da in der Stadt Zürich viele wertschöpfungsintensive Branchen stark vertreten sind.
Deutliche Lohnunterschiede nach Branche
Die besten Aussichten auf ein hohes Einkommen in der Stadt Zürich hat, wer im Bereich der Finanzdienstleistungen arbeitet (Grafik 2). Dort liegt der Medianlohn mit 11 118 Franken rund 42 Prozent über dem städtischen Mittel. Nur wenig tiefer liegen die Löhne in den Branchen Telekommunikation (Fr. 10 737), Informationstechnologie/Informationsdienstleistungen (Fr. 10 268) und Versicherungen (Fr. 10 220). Diese Branchen beschäftigen in der Stadt Zürich einen höheren Anteil der Beschäftigten als in der Schweiz.
Die tiefsten Löhne werden im Gastgewerbe bezahlt. Dort liegt der Medianlohn mit 4589 Franken mehr als 41 Prozent unter dem städtischen Mittel. Eher tiefe Löhne finden sich auch im Bereich der sonstigen persönlichen Dienstleistungen (Fr. 4814; dazu gehört z.B. das Coiffeurgewerbe), in der Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken (Fr. 5052) und im Detailhandel (Fr. 5098).
Wer besser ausgebildet ist, verdient in der Regel mehr
Neben der Branche hat auch die Ausbildung der Beschäftigten einen grossen Einfluss auf das Lohnniveau: Wer einen Abschluss einer Universität oder der ETH hat, verdient mit Fr. 10 535 etwa 35 Prozent mehr als den städtischen Medianlohn (Grafik 3). Ebenfalls überdurchschnittlich (wenn auch etwas weniger stark) verdienen Personen mit Fachhochschulabschluss (Fr. 9592) oder höherer Berufsbildung (Fr. 8705). Leicht unter dem städtischen Median liegt der Lohn von Personen, deren höchste abgeschlossene Ausbildung ein Lehrerpatent oder die Matura ist (Fr. 7195) sowie von Personen mit Berufsbildung (Fr. 6545). Mit Abstand die geringsten Löhne erhalten Arbeitskräfte ohne abgeschlossene Berufsbildung. Ihr Medianlohn liegt mit 5214 Franken rund ein Drittel unter dem städtischen Median. Diese Reihenfolge entspricht in der Regel der Ausbildungsdauer. Sie ist jedoch keineswegs in Stein gemeisselt und kann in manchen Branchen deutlich abweichen. So verdienen im Baugewerbe Personen mit Fachhochschulabschluss mit 11 758 Franken deutlich mehr als Arbeitskräfte mit universitärem Hochschulabschluss (9891 Franken), und auch Personen mit höherer Berufsbildung verdienen dort mit 9317 Franken annähernd gleich viel wie Personen mit universitärem Hochschulabschluss. Im Finanzdienstleistungsbereich verdienen Personen mit Fachhochschulabschluss mit einem Medianwert von 13 415 Franken ebenfalls leicht mehr als diejenigen mit universitärem Hochschulabschluss (Fr. 12 714). Ausserdem verdienen dort Personen ohne abgeschlossene Berufsbildung mit 10 201 Franken sogar mehr als Arbeitskräfte mit abgeschlossener Berufsbildung (Fr. 9501). Etwas relativiert wird diese überraschende Feststellung dadurch, dass Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung vergleichsweise selten im Finanzdienstleistungsbereich, dafür umso häufiger in Branchen mit eher tiefen Löhnen arbeiten (Gastgewerbe, Detailhandel). Ein hohes Bildungsniveau erhöht die Chancen auf ein gutes Einkommen also beträchtlich, stellt aber noch lange keine Garantie dafür dar.
Grössere Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen in höherem Alter
Einen erheblichen Einfluss auf die Löhne hat auch das Alter. Grafik 4 zeigt die Verteilung der Lohnkategorien nach Altersklasse, jeweils für Frauen, Männer und insgesamt. Während bei den unter 30-Jährigen rund 60 Prozent der Beschäftigten weniger als 6000 Franken pro Monat verdienen, sind es bei den ab 50-Jährigen noch knapp 16 Prozent. Umgekehrt verdienen lediglich 3 Prozent der unter 30-Jährigen mindestens 10 000 Franken. In der Alterskategorie ab 50 dürfen sich hingegen über 40 Prozent der Beschäftigten über einen Lohn im fünfstelligen Bereich freuen. Bei genauer Betrachtung zeigt sich, dass vor allem zwischen den Altersklassen der unter 30-Jähigen, der 30–39-Jährigen und der 40–49-Jährigen deutliche Unterschiede bestehen. Die Löhne der über 50-Jährigen unterscheiden sich hingegen nur wenig von denjenigen der 40–49-Jährigen.
Ein weiterer Aspekt, der sich über die Altersklassen hin unterscheidet, ist die Differenz zwischen Frauen- und Männerlöhnen. Zwar verdienen Männer in allen betrachteten Altersklassen mehr als Frauen, doch das Ausmass der Lohnunterschiede hängt erheblich vom Alter ab. So liegen die Medianlöhne der Männer in der Altersklasse der unter 30-Jährigen mit 5778 Franken lediglich 6 Prozent über den Löhnen der Frauen. Bei Beschäftigten ab 50 Jahren beträgt dieser Unterschied dagegen fast 30 Prozent. In dieser Altersklasse erreichen Männer einen Medianlohn von 10 245 Franken, wohingegen Frauen im Mittel nur 7857 Franken verdienen. Detaillierte Untersuchungen über die Lohnunterschiede nach Geschlecht werden regelmässig auf der Website der Fachstelle für Gleichstellung publiziert.
Daten
Detaillierte Daten finden sich im Themenbereich Löhne.
Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2018
Die Lohnstrukturerhebung (LSE) wird alle zwei Jahre durch das Bundesamt für Statistik mittels Direkterhebung bei den Unternehmen des zweiten und dritten Sektors durchgeführt. Die LSE enthält Daten von über 2 Millionen Beschäftigten in der gesamten Schweiz.
Der Datensatz für die Stadt Zürich enthält Informationen zu Personen, die in einer Arbeitsstätte in der Stadt Zürich erwerbstätig sind. Diese Stichprobe umfasst über 232 000 Beschäftigte. Bis 2010 wurden für die Stichprobe der Stadt Zürich andere Auswahlkriterien benutzt, deshalb ist ein Vergleich erst seit 2012 möglich.
Datenquelle
Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE) (BFS, 2018)
Glossar
Monatlicher Bruttolohn, standardisiert
Um zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten vergleichen zu können, werden die erhobenen Beträge (inkl. Sozialabgaben) auf standardisierte Monatslöhne umgerechnet, das heisst auf eine einheitliche Arbeitszeit von 4 1/3 Wochen zu 40 Stunden. Dabei setzt sich der monatliche Bruttolohn aus folgenden Lohnkomponenten zusammen: Bruttoeinkommen des Monats Oktober (Sozialabgaben der Arbeitnehmenden, Sachleistungen, regelmässige Prämienzahlungen, Beteiligungen am Unternehmensumsatz und Provisionen inbegriffen) plus Zulagen für Schichtarbeit sowie Sonntags- und Nachtarbeit, 1/12 des 13. Monatslohns und 1/12 der jährlichen Sonderzahlungen (Boni). Nicht berücksichtigt werden die Familien- und Kinderzulagen.
Medianlohn/mittlerer Lohn
Der Median teilt die nach Grösse geordneten Beobachtungswerte in zwei gleich grosse Hälften. Die eine Hälfte der Werte liegt über, die andere unter dem Median. Der Median wird im vorliegenden Webartikel auch als «mittlerer Lohn» bezeichnet.
Personen ohne Berufsbildungsabschluss
Dazu gehören Personen, welche die obligatorische Schule absolviert haben, aber auch solche, bei denen dies nicht der Fall ist. Die einjährige Handelsschule oder Fachmittelschule, ein Haushaltslehrjahr oder ein Sprachaufenthalt gehören ebenfalls in diese Kategorie.
Berufsbildung
In diese Kategorie gehören eine abgeschlossene Berufsausbildung, die in der Regel zum Erwerb eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) führt, Vollzeit-Berufsschule, Diplom- oder Fachmittelschule, berufliche Grundbildung (eidgenössisches Berufsattest – EBA) oder gleichwertige Ausbildung.
Lehrerpatent, Maturität
In diese Kategorie gehören: Lehrerpatent auf verschiedenen Stufen: Primarlehrerseminar (für den Unterricht auf Stufe Kindergarten, Primarschule, Handarbeit und Werken, Hauswirtschaft) oder gleichwertige Ausbildung. Des Weiteren umfasst diese Kategorie auch Personen mit folgenden Abschlüssen: gymnasiale Maturität, Berufsmaturität, Fachmaturität oder gleichwertige Ausbildung.
Höhere Berufsbildung
Personen mit diesem Bildungsniveau haben den eidgenössischen Fachausweis, den Abschluss eines Meisterdiploms, einer Techniker- oder Fachschule oder einer höheren Fachschule.
Fachhochschule, pädagogische Hochschule
Personen mit diesem Bildungsniveau haben den Abschluss einer Fachhochschule oder einer pädagogischen Hochschule.
Universität, ETH
Abschluss einer universitären Hochschule oder der Eidgenössischen Technischen Hochschule.