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Sexuelle & sexistische Belästigung am Arbeitsplatz

Was tun gegen sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz?

  • Erste Anzeichen ernst nehmen.
  • Der eigenen Wahrnehmung vertrauen.
  • Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten kennen.
  • Sich beraten lassen.

Das Gleichstellungsgesetz (GlG) schützt Arbeitnehmende vor sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz. Es verpflichtet Arbeitgebende, Vorgesetzte und HR zur Prävention und zum Handeln.

Der Umgang mit dem Thema ist für viele kein Alltagsgeschäft, und Lernende haben andere Anliegen und Fragen als Führungskräfte oder Personen, die Betroffene beraten. Verantwortung bei einem konkreten Fall ist nicht delegierbar.

Dienstleistungen

Die Fachstelle unterstützt Personen innerhalb und ausserhalb der Stadtverwaltung sowie Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen in Zürich

  • mit Auskünften, Beratungen und Vermittlungen;
  • mit interaktiven Weiterbildungen und Fachreferaten für diverse Zielgruppen;
  • bei der Ausarbeitung oder Überprüfung von Richtlinien gegen sexuelle und sexistische Belästigung;
  • mit einer vorgefertigten und flexibel einsetzbaren Präventionskampagne.

Weitere Informationen

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