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Vaterschaft

Am 1. Januar 2021 ist die Vorlage für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub in Kraft getreten. Damit haben Väter ab Geburt eines Kindes innerhalb von sechs Monaten Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Urlaub. Finanziert wird der Vaterschaftsurlaub, ebenso wie die Mutterschaftsentschädigung, über die Erwerbsersatzordnung. Ebenfalls wie beim Mutterschaftsurlaub beträgt die Entschädigung 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber 196 Franken pro Tag.

Vaterschaft: Privatwirtschaft

Väter in privatwirtschaftlichen Arbeitsverhältnissen finden Informationen über Ansprüche und die Ausgestaltung des Vaterschaftsurlaubes auf der Website des Bundesamsts für Sozialversicherungen

Vaterschaft: Stadtverwaltung Zürich

Die städtischen Mitarbeiter erhalten seit 1. Juni 2021 neu vier anstatt zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Neben der Verdoppelung der Urlaubsdauer bei Vaterschaft sind die Mitarbeitenden zudem seit 1. Juni 2021 auch bezüglich unbezahlte Mutter- und Vaterschaftsurlaube gleichgestellt. Diese unbezahlten Urlaube können bis zu einem Jahr dauern. Die Neuerungen kommen wie bisher auch angestellten Stiefeltern in eingetragenen Partnerschaften zugute. 

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