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sich beschweren

Sie ärgern sich über eine sexistische Werbung und möchten sich beschweren?
Folgendes können Sie tun:
 

  • Reichen Sie eine Beschwerde ein bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission
  • Schreiben Sie der Firma, die so für ihr Produkt wirbt, und begründen Sie, weshalb Sie die Werbung für geschlechterdiskriminierend halten.
  • Schreiben Sie der verantwortlichen Werbeagentur und formulieren Sie auch hier, was die Werbung sexistisch macht.
  • Handelt es sich bei der Werbung um ein Plakat, das in der Stadt Zürich auf öffentlichem Grund ausgehängt ist?
    Richten Sie Ihre Beschwerde an: Reklameanlagen, Amt für Städtebau der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich
  • Hängt die Werbung an einer Tram- oder Bus-Haltestelle der VBZ?
    Dann beschweren Sie sich bei VBZ TrafficMedia, Luggwegstrasse 65, 8048 Zürich.

Schicken Sie Ihre Beschwerdebriefe in Kopie auch an uns: Fachstelle für Gleichstellung, Stadthausquai 17, 8001 Zürich.

Vermerken Sie im Beschwerdebrief, dass Sie uns eine Kopie zuschicken. Damit verleihen Sie einerseits Ihrer Beschwerde mehr Gewicht und wir erhalten andererseits einen weiteren Beitrag für unsere Dokumentation.

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