Internationale Kundschaft
Personen, die einen Ausländerausweis besitzen, müssen diesen spätestens 14 Tage vor Ablauf verlängern lassen. Bitte sprechen Sie persönlich in einem der drei Standorte vom Personenmeldeamt der Stadt Zürich vor. Informationen zu den drei Standorten finden Sie hier.
Verlängerung der Niederlassung C
Ihre Niederlassungsbewilligung läuft demnächst ab?
Bitte bringen Sie mit:
- Niederlassungsbewilligung
- gültigen Pass (bei Staatsangehörigen von EU/EFTA-Ländern genügt auch eine gültige Identitätskarte)
- Verfallsanzeige C
Die Gebühren sind jeweils auf der Einladung zur Verlängerung aufgeführt.
Verlängerung des Aufenthalts B
Ihre Aufenthaltsbewilligung B läuft demnächst ab?
Bitte bringen Sie mit:
- Aufenthaltsbewilligung
- gültigen Pass (bei Staatsangehörigen von EU/EFTA-Ländern genügt auch eine gültige Identitätskarte)
- Verfallsanzeige B
Die Gebühren sind jeweils auf der Einladung zur Verlängerung aufgeführt.