Verpflichtungserklärung
Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Touristin oder Tourist in die Schweiz einladen.
Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumsgesuch (Einladungsschreiben) bei der schweizerischen Auslandvertretung Ihres Wohnortes ein. Wird das Visum nicht erteilt, kann bei der Auslandvertretung eine «Verpflichtungserklärung» verlangt werden. Die Verpflichtungserklärung ist von den ausländischen Gäste auszufüllen und Ihnen als Gastgeberin oder Gastgeber in die Schweiz zuzustellen. Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von Fr. 30'000.- zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die «Verpflichtungserklärung». Mit dieser sprechen Sie persönlich vor. Das Personenmeldeamt nimmt die Solvenzprüfung vor.
Bitte bringen Sie mit:
- Verpflichtungserklärung (Formular erhältlich bei der Schweizer Vertretung im Ausland)
- einen amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate (Monatseinkommen mind. Fr. 4'000.-) oder aktuelle Bankkontoauszüge über Fr. 30'000.-
- aktueller Betreibungsregisterauszug über die letzten zwei Jahre pro Garant (nicht älter als 1 Monat / bei Ehepaaren je ein aktueller Auszug)
- Fr. 60.- pro Verpflichtungserklärung
- evtl. Reiseversicherung (Mindestdeckungssumme Fr. 50'000.-)
Als Gastgeberin oder Gastgeber (Garantie leistende Person) müssen Sie persönlich bei uns vorsprechen.
Die Übermittlung an die schweizerische Auslandvertretung dauert nach erfolgter Bestätigung je nach Land rund 20 Arbeitstage. Danach können die ausländischen Gäste bei der Vertretung nachfragen, ob das Visum erteilt wird.