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Eigentumsvorbehalts-Register

Was Eigentumsvorbehalt bedeutet und wer das Register führt

Ein Verkäufer/eine Verkäuferin einer Sache kann vorbehalten, dass die Erwerberin/der Erwerber erst EigentümerIn der Sache wird, wenn der ganze Kaufpreis bezahlt ist. Beispielsweise, wenn der Kaufpreis monatlich abbezahlt wird.

Der Vorbehalt kann im Eigentumsvorbehalts-Register eingetragen werden.

In der Stadt Zürich führt das Betreibungsamt Zürich 2 das einzige Register.

Die übrigen Betreibungsämter der Stadt können keine Auskünfte darüber erteilen.

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