Eigentumsvorbehalts-Register
Was Eigentumsvorbehalt bedeutet und wer das Register führt
Ein Verkäufer/eine Verkäuferin einer Sache kann vorbehalten, dass die Erwerberin/der Erwerber erst EigentümerIn der Sache wird, wenn der ganze Kaufpreis bezahlt ist. Beispielsweise, wenn der Kaufpreis monatlich abbezahlt wird.
Der Vorbehalt kann im Eigentumsvorbehalts-Register eingetragen werden.
In der Stadt Zürich führt das Betreibungsamt Zürich 2 das einzige Register.
Die übrigen Betreibungsämter der Stadt können keine Auskünfte darüber erteilen.