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Betreibung einleiten

Was ein Gläubiger oder eine Gläubigerin bei der Einleitung einer Betreibung zu beachten hat

Betreibungsort. Wo eine Betreibung einzuleiten ist

  • Natürliche Personen sind am Ort des Wohnsitzes zu betreiben. Wochenaufenthalter an ihrem Hauptdomizil.
  • Im Handelsregister eingetragene juristische Personen und Gesellschaften am Sitz.
  • Einzelunternehmen am Ort des Inhabers/der Inhaberin. Einzelfirmen sind im Betreibungsverfahren nicht parteifähig.
  • Umfassend verbeiständete Personen an ihrem Wohnsitz bei der Kindes- und Erwachsenenschutz-Behörde. Zuständig in der Stadt Zürich: Betreibungsamt Zürich 4.
  • Nicht im Handelsregister eingetragene Vereine am Ort der Verwaltung bzw. am Wohnsitz des Präsidenten.
  • Die Stockwerkeigentümergemeinschaft dort, wo sich die gemeinschaftliche Liegenschaft befindet.
  • Betreibung auf Verwertung eines Faustpfandes: Entweder am Ort der Sache oder am ordentlichen Betreibungsort des Schuldners/der Schuldnerin.
  • Betreibung auf Verwertung eines Faustpfandes im Retentionsverfahren: Am Ort der Sache, wo das Retentionsverzeichnis aufgenommen wurde
  • Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes: Dort, wo sich das Grundpfand befindet.
  • Arrest: Wo sich die Vermögenswerte befinden.
  • Wechsel: Betreibungsort des Schuldners/der Schuldnerin.

Forderung

Forderungsbetrag in Schweizer Franken.
Teilzahlungen sind von der Forderungssumme abzuziehen und der Verzugszins entsprechend zu berechnen.

Forderungsgrund

Der/Die Betriebene muss aus dem auf dem Zahlungsbefehl aufgeführten Grund der Forderung einfach und klar erkennen können, worum es sich handelt.

genügend

  • Rechnung vom ...
  • Darlehen vom ..., fällig seit ...
  • Mietzins vom ... bis ... für die Wohnung ...
  • Schriftliche Schuldanerkennung vom ...

ungenügend

  • Schadenersatz
  • Kapitalforderung vom ...
  • Rechnung
  • Verlustschein vom ...
  • Alimente
  • Honorar

Bei wiederkehrenden Leistungen muss die Zeitspanne erwähnt werden:

  • Alimente/Unterhaltsbeiträge für ..., vom ... bis ..., Fr. ... monatlich
  • Rechnung Telekomkosten Anschluss ... vom ... bis ...
  • Prämie Krankenkasse/Versicherung vom ... bis ...

Im Falle eines Rechtsvorschlages kann der Richter die Beseitigung des Rechtsvorschlages insbesondere bei periodischen Leistungen verweigern, wenn der Forderungsgrund ungenügend umschrieben ist.

Ungenügende Gründe muss der Gläubiger oder die Gläubigerin kostenpflichtig nachbessern.

Besonderes für Unterhaltsbeiträge/Alimente

Ergänzen Sie Betreibungsbegehren für Unterhaltsbeiträge mit diesen Angaben:

  • Schuldner/in: genaue Namen/Vornamen, richtige Adresse
  • Gläubiger/in: Name, Vorname, Adresse
  • Forderungsgrund:
    ► Unterhaltsberechtigte/r mit Namen/Vornamen, Geburtsdatum.
    ► monatlicher Unterhaltsbeitrag für diese Person, Liste der ausstehenden Monatszahlungen.
    ► welche Alimente wurden nicht und welche bevorschusst.
    ► Rechtsgrund (Trennungs-/Scheidungsurteil usw.).

Gläubiger/Gläubigerin im Ausland

Der betreibende Gläubiger bzw. die Gläubigerin im Ausland muss gemäss Artikel 67 Absatz 1 Ziffer 1 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes SchKG in der Schweiz ein Domizil wählen.
In diesem Fall ist ein Vertreter oder eine Vertreterin in der Schweiz für die Entgegennahme von Betreibungsurkunden und anderen Mitteilungen zu bestimmen. Betreibungskosten sind vorzuschiessen.

Mehrere Schuldner/Schuldnerinnen

  • Pro Betreibungsbegehren nur eine Person als Schuldner/Schuldnerin zulässig.
  • Für mehrere Schuldner/innen ist je ein Betreibungsbegehren einzureichen.
  • Haften mehrere Personen solidarisch, ist dies in den einzelnen Betreibungsbegehren zu erwähnen und gegenseitig zu verweisen.

Betreibungsbegehren

Reichen Sie das Begehren auf Papier dem zuständigen Betreibungsamt vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterschrieben ein.
Sie dürfen das Begehren nicht als E-Mail-Anhang senden. Nur über die Plattform eSchKG können digitale Begehren den Betreibungsämtern übermittelt werden.

Weitere Informationen