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Rechtsschutz

Faires Verfahren

Dem Rechtsschutz der an einem Verfahren vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) beteiligten Person wird grosse Bedeutung beigemessen. Jedermann hat das Recht auf ein korrektes und faires Verfahren. Die Mitglieder und Mitarbeitenden der KESB begegnen den in Not und Schwierigkeiten geratenen Menschen mit Achtung und Wertschätzung und nehmen auf ihre Meinung und Anliegen Rücksicht (rechtliches Gehör).

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