Rechtsschutz
Faires Verfahren
Dem Rechtsschutz der an einem Verfahren vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) beteiligten Person wird grosse Bedeutung beigemessen. Jedermann hat das Recht auf ein korrektes und faires Verfahren. Die Mitglieder und Mitarbeitenden der KESB begegnen den in Not und Schwierigkeiten geratenen Menschen mit Achtung und Wertschätzung und nehmen auf ihre Meinung und Anliegen Rücksicht (rechtliches Gehör).
Begründeter Entscheid
Beschlüsse und Verfügungen enthalten eine Begründung, die es den Adressaten erlaubt, die Ursachen und Gründe der behördlichen Anordnung nachzuvollziehen und deren Rechtmässigkeit zu überprüfen.
Beschwerde gegen Entscheide der KESB
Jeder Entscheid der KESB ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Er kann von Betroffenen oder nahe stehenden Personen mit Beschwerde an den Bezirksrat und danach mit Beschwerde an das Obergericht weitergezogen werden. Für die Behandlung von Rechtsmitteln gegen Einweisungen in stationäre Einrichtungen ist der Einzelrichter des Bezirksgerichtes zuständig. In bestimmten Fällen kann letztlich das Bundesgericht angerufen werden.
Beschwerde gegen Handlungen der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
Gegen Handlungen oder Unterlassungen der Mandatsträger/innen kann durch die Betroffenen oder ihr nahestehenden Personen bei der KESB Beschwerde geführt werden.