Meldung an die KESB
Jede Person kann sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wenden, wenn Erwachsene oder Kinder gefährdet sind und behördliche Hilfe brauchen. Behörden, Ämter und Gerichte sind zur Anzeige verpflichtet.
(Art. 448 ZGB)
- Meldeformulare ErwachsenenschutzFormular: Meldung Erwachsenenschutz (elektronisch ausfüllbar) (Word, 164 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen
Eingaben an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden im Kanton Zürich können auch elektronisch übermittelt werden (§ 81 EG KESR).
Dabei müssen dieselben Voraussetzungen wie für die elektronische Übermittlung von Eingaben an ein Gericht erfüllt sein:
- Die Zustellung erfolgt über eine anerkannte Zustellplattform.
- Absender und Empfänger müssen sich auf einer dieser Plattformen registrieren.
- Das Dokument ist im Format PDF zu übermitteln.
- Das Dokument muss mit einer zertifizierten elektronischen Unterschrift signiert sein.
Vorgehen zur elektronischen Übermittlung von Eingaben
Registrierung auf Zustellplattform
Personen, die Eingaben elektronisch an die KESB Stadt Zürich übermitteln möchten, haben sich auf einer der beiden anerkannten Zustellplattformen IncaMail oder PrivaSphere zu registrieren.
Mailadresse KESB Stadt Zürich
Elektronische Eingaben sind an folgende Mailadresse der KESB Stadt Zürich zu schicken: kesbkontakt@zuerich.ch
- über die Zustellplattform von IncaMail als eingeschrieben
- über die Zustellplattform von PrivaSphere als eGov Einschreiben
Elektronische Signatur
Um eine elektronische Eingabe einreichen zu können, benötigen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur.
Weitergehende Informationen zur Elektronischen Signatur
Signatursoftware
Das Dokument, das der KESB Stadt Zürich elektronisch übermittelt werden soll, muss im Format PDF zugestellt werden. Mit der qualifizierten elektronischen Signatur und der Gratissoftware «Open eGov Local Signer» können Sie dieses mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnen.
Die Software kann von der Website der Schweizerischen Bundesverwaltung heruntergeladen werden.
Weitergehende Informationen
Weitergehende Informationen zur elektronischen Übermittlung von Eingaben an Gerichte und Behörden finden Sie auf der Website der Schweizerischen Bundeskanzlei.