Verfahren / Rechtsschutz
Jede Person kann sich an die KESB wenden, wenn Minderjährige oder Erwachsene gefährdet sind und behördliche Hilfe und Unterstützung brauchen. Behörden, Ämter und Gerichte sind zur Anzeige verpflichtet.
Jede Meldung an die KESB löst ein Verfahren aus. Dabei trifft die KESB von Amts wegen alle Abklärungen, die zur Feststellung des Sachverhalts und zur Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen erforderlich sind.
Die betroffenen Personen haben Anspruch auf rechtliches Gehör. Sie werden über die Rechtslage aufgeklärt und über die vorgesehenen Massnahmen und deren Wirkungen umfassend orientiert. Es wird ihnen Gelegenheit gegeben, sich zu allen für den Entscheid wesentlichen Punkten zu äussern, Sachverhalte zu bestreiten oder richtigzustellen und ihren Standpunkt darzulegen.
Gegen die Entscheide der KESB kann ein Rechtsmittel erhoben werden